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Andreas Funke

    Konjunkturen in der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung
    Formate der Rechtswissenschaft
    Integratives Verwaltungsrecht?
    Menschenbilder im Recht
    Öffentliches Recht und Wissenschaftstheorie
    Falldenken im Verwaltungsrecht
    • Falldenken im Verwaltungsrecht

      Ein systematisches Studienbuch

      Das Studienbuch stellt die Grundlagen der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Struktur der gutachterlichen Würdigung, die davon abhängt, welche Rechte und Ansprüche die Einzelnen im konkreten Fall gegen den Staat haben. Aufbauend auf einer systematischen Erläuterung dieser Rechte und Ansprüche entwickelt das Studienbuch verschiedene Falltypen. Es deckt damit alle wichtigen Konstellationen verwaltungsrechtlicher Aufgabenstellungen im ersten juristischen Staatsexamen ab. Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz wird konsequent als Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen behandelt und mit den Falltypen verknüpft.

      Falldenken im Verwaltungsrecht
    • Was sind Gegenstände, Methoden und Aufgaben der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht? Alle Elemente, über die sich eine Wissenschaft gemeinhin definiert, stehen aktuell zur Diskussion. Gehört neben dem positiven Recht auch die Rechtspolitik zu den Gegenständen des Fachs? Wie weit sollte es sich den Sozialwissenschaften gegenüber öffnen? Wie kann eine reflektierte Rezeption sozialwissenschaftlicher Forschung aussehen, die einerseits die Vorteile wissenschaftlicher Arbeitsteilung nutzt und andererseits den Besonderheiten der Rechtswissenschaft Rechnung trägt? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von der allgemeinen Wissenschaftstheorie lernen? Braucht das Fach eine eigene, fachspezifische Wissenschaftstheorie? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von früheren wissenschaftstheoretischen Debatten lernen? Und wie positioniert sich die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht zwischen wissenschaftstheoretischen Ansprüchen und ihrem charakteristischen Anwendungsbezug? Diesen Fragen gehen die Autoren der Beiträge in diesem Band nach.

      Öffentliches Recht und Wissenschaftstheorie
    • Die Frage nach den 'Menschenbildern des Rechts' ist alt und drängender denn je. Politische, technische und soziale Veränderungen machen es erforderlich, sie neu zu stellen. Antworten müssen auch der Perspektivenvielfalt Rechnung tragen, die mit einer binnendifferenzierten Rechtsordnung einhergeht. Dem Befund eines umfassenden Forschungsbedarfs steht die Beobachtung gegenüber, dass in Philosophie, Sozialwissenschaften und anderen Nachbardisziplinen der Jurisprudenz Entwicklungen stattgefunden haben, die bislang nicht hinreichend fruchtbar gemacht worden sind. Die Beiträge dieses Bandes wollen hierzu Anstöße geben. Mit Beiträgen von: Andreas Funke, Andreas Glöckner, Malte-Christian Gruber, Christian Hillgruber, Lorenz Kähler, Stefan Magen, Konstantina Papathanasiou, Niels Petersen, Dietmar von der Pfordten, Klaus Ulrich Schmolke

      Menschenbilder im Recht
    • Integratives Verwaltungsrecht?

      Analyse und Kritik des Bayerischen Integrationsgesetzes

      Am 1. Januar 2017 ist das Bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten. Das politisch umstrittene Gesetz soll die Integration von Migrantinnen und Migranten fördern und zugleich verpflichtend vorgeben. Diese Ziele sind in die Vorgabe einer „Leitkultur“ eingebettet. Die Studie zeigt auf, dass zentrale Bestimmungen des Gesetzes den bundesstaatlichen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden.

      Integratives Verwaltungsrecht?
    • Rechtswissenschaftliche Forschung wird traditionell in Formaten wie Monographien, Zeitschriftenbeiträgen und Kommentaren präsentiert. Die Art der (Re-)Präsentation von Forschungsergebnissen steht in engem Zusammenhang mit der juristischen Forschungstätigkeit. Diese Fragestellung gewinnt an Bedeutung durch die Entwicklung moderner Informationstechnik, die sowohl die juristische Arbeit als auch die Darstellung ihrer Ergebnisse beeinflusst. Datenbanken bieten komplexe Recherchemöglichkeiten, während neue Publikationsformate wie Internetblogs für die rechtswissenschaftliche Forschung erschlossen werden. Das Forschungsfeld ist bislang nur ansatzweise erkennbar. Der vorliegende Band zielt darauf ab, durch Beispiele die Fruchtbarkeit dieser Fragestellung zu testen, Forschungsstrategien auszuprobieren und zukünftige Forschungsrichtungen zu erkunden. Die Beiträge stammen von Juristen, die ihre eigene Forschung und die ihrer Kollegen reflektieren. Der Band ist in drei Abschnitte gegliedert: Der erste Abschnitt behandelt klassische und moderne Kommunikationsformate, der zweite fokussiert auf das Verhältnis von Recht und Technik, und der dritte reflektiert die Formierung rechtlichen Wissens aus kultur- und medienwissenschaftlicher Perspektive. Beiträge stammen von verschiedenen Autoren, darunter Martin Avenarius, Andreas Funke und Steffen Augsberg.

      Formate der Rechtswissenschaft
    • Welche Rolle spielt die juristische Grundlagenforschung für die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts? Dieser Frage gehen die Beiträge dieses Bandes aus unterschiedlichen Perspektiven nach. Dabei interessiert besonders, welchen Veränderungen die Bedeutung von Grundlagendisziplinen unterlag und welche Ursachen diese Veränderungen haben. Es wird gezeigt, wie aus dem Fach heraus überhaupt das Bedürfnis entstand, Grundlagenfächer als solche auszudifferenzieren, zu rezipieren oder auch auszublenden. Am Beispiel der Rechtssoziologie, der Rechtsökonomik und der Kulturwissenschaften kann aufgewiesen werden, welche Relevanz bestimmten Grundlagenfächern zukam und zukommt. Wissenschaftssoziologische Überlegungen schließen den Band ab. Oft wird vernachlässigt, dass die Wissenschaft auch ein gesellschaftliches Subsystem bildet. Um ein treffendes Bild von den Konjunkturen in der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung zu bekommen, müssen andere soziale Systeme ebenso in den Blick genommen werden wie die Institutionen und Akteure des wissenschaftlichen Betriebs.

      Konjunkturen in der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung
    • Verzweifelt objektiv

      Tagebuchnotizen und Briefe des ungarischen Rechtsphilosophen Felix Somló (1873–1920). Herausgegeben und mit einer Einleitung sowie Anmerkungen versehen von Andreas Funke und Péter Sólyom

      Felix Somló gilt als der bedeutendste ungarische Rechtsphilosoph. Er hinterließ ein wissenschaftliches Tagebuch und eine umfangreiche Korrespondenz, die in einer kommentierten, deutschsprachigen Auswahl ediert werden. In ihrer Einleitung führen die Herausgeber in Somlós Denken ein. Dieses war einem mehrfachen Wandel unterworfen, der aus einer intensiven Auseinandersetzung mit zeitgenössischen philosophischen Strömungen hervorging. Beharrlich verfolgte Somló dabei das Ziel einer objektiven Erkenntnis des Rechts. Somló richtete seine gesamte Lebensführung am Ideal wissenschaftlicher Objektivität aus. Im damaligen Ungarn musste er damit in schwere politische und moralische Konflikte geraten.

      Verzweifelt objektiv
    • Umsetzungsrecht

      Zum Verhältnis von internationaler Sekundärrechtsetzung und deutscher Gesetzgebungsgewalt

      • 466pages
      • 17 heures de lecture

      Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union geben den Mitgliedstaaten zunehmend konkrete Rechtsetzungsziele vor. Paradebeispiel ist die Richtlinie des Unionsrechts. Eine wichtige Rolle spielen auch Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die deutsche Gesetzgebung ist dabei doppelt gebunden, an das Völkerrecht und an die Verfassung. Dabei stellen sich zwei zentrale Fragen: Was ist, wenn eine Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung gegen die Verfassung, insbesondere gegen Grundrechte, verstoßen würde? Und welche Auswirkungen hat eine schlichte Umsetzung internationaler Vorgaben auf die demokratischen und rechtsstaatlichen Funktionen der Gesetzgebung? Andreas Funke geht diesen Fragen nach und zeigt, wie sich die Gestalt der vom Grundgesetz verfassten auswärtigen Gewalt verändert. Letztlich lässt sich Umsetzungsrecht durchaus als eine eigene Art von Recht ansehen.

      Umsetzungsrecht
    • Weil sie unterschiedliche Unternehmensaktivitäten bündeln, werden Konglomerate in der Praxis im Rahmen einer Unternehmensbewertung häufig mit einem pauschalen Abschlag in Höhe von 10-15 Prozent versehen. Dieser pauschale Konglomeratsabschlag wirft jedoch bei näherer Betrachtung Fragen sowohl nach dem Grund als auch nach der Höhe auf. Auf der Basis der Transaktionskostentheorie untersucht Andreas Funke, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verwendung eines Konglomeratsabschlags theoretisch zu begründen ist. In seiner empirischen Untersuchung zeigt er anhand eines neuen Datensatzes europäischer Konglomerate, dass die Verwendung eines pauschalen Konglomeratsabschlags aus fundamentaler Sicht nicht zu rechtfertigen ist.

      Konglomeratsabschlag und Transaktionskostentheorie
    • Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen und nach einer universalen juristischen Methode. Andreas Funke begreift dieses Unternehmen als eine Strukturtheorie des Rechts, die sich von Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie unterscheidet und bestimmte rechtsdogmatische Aufgaben erfüllen soll. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.

      Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie