Die Arbeit untersucht die Wirkungsweise des «allgemeinen» verbraucherschützenden Widerrufsrechts gemäß § 355 BGB einschließlich ihrer rechtspolitischen, verfahrensrechtlichen und praktischen Bezüge. Diese Wirkungsweise ist nach der Integration fast des gesamten Verbraucherprivatrechts in das BGB durch die Schuldrechtsreform von maßgebender Bedeutung für alle «besonderen» Widerrufsrechte, die innerhalb wie außerhalb des BGB auf § 355 BGB verweisen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Anliegen, die normative Funktionsweise der verbraucherschützenden Widerrufsrechte ausgehend von der Verbrauchererklärung als ausschließliches widerrufsrechtliches Bezugsobjekt zu erklären. Im Rahmen der Darstellung der höchst komplexen Rechtslage der Widerrufsrechte im europäischen und deutschen Verbraucherschutzrecht behandelt der Autor auch Grundsatzfragen des Problemkomplexes «Europäisches Verbraucherschutzrecht und BGB».
Nikolaj Fischer Livres




Anlaß und Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zum zivilprozessualen Zwangsvollstreckungsrecht, die zu tiefgreifenden Umgestaltungen der Vollstreckungspraxis geführt hat. Ausgehend von der herrschenden Sichtweise vom „Vollstreckungszugriff als Grundrechtseingriff“ lotet der Autor durch eine kritische Hinterfragung dieser Gleichsetzung den Einfluß und die Reichweite des Verfassungsrechts im Zwangsvollstreckungsrecht aus. Zu fragen ist insbesondere nach einfach- und verfassungsrechtlichen Begründungen für die Gleichsetzung von Vollstreckungszugriff und Grundrechtseingriff. Dabei wird in beiden Rechtsbereichen (Zivilprozeßrecht und Verfassungsrecht) eine voneinander unabhängige Bewertung desselben tatsächlichen Eingriffsgeschehens vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Rechtswidrigkeitsbewertung. In diesem Rahmen wird auf in der Verfassungsrechtswissenschaft diskutierte Ansätze zur Trennung von einfacher und grundrechtlicher Rechtswidrigkeit eingegangen. Darauf aufbauend unternimmt der Autor eine Neubetrachtung der Abwehr von verfassungsrechtswidrigen Akten der Judikative im Allgemeinen und grundrechtswidrigen Vollstreckungsakten im Besonderen.
Mit dem Begriff „Justiz-Kommunikation“ in Anlehnung an das neue „Justizkommunikationsgesetz“ (JKomG) wird die zentrale Thematik dieser Abhandlung angedeutet: Die fortschreitende „Elektronifizierung“ der Ziviljustiz und zivilgerichtlicher Verfahren ist ein brisantes Thema in der aktuellen Diskussion und wird durch die Reformpermanenz auch künftig relevant bleiben. Der Beitrag beleuchtet bisher vernachlässigte Grundsatzfragen dieser Elektronifizierung. Kurz vor Inkrafttreten des JKomG ist die Diskussion um den zukünftigen „Elektronischen Rechtsverkehr“ noch im Gange. Dabei wird deutlich, dass grundlegende Fragen, abgesehen von Normauslegungs- und Technikproblemen, nur am Rande behandelt wurden. Dazu zählen der Zugang zu einer „elektronifizierten“ Justiz, der Einfluss der Teletechnik auf traditionelle Verfahrensmaximen und der Zweck prozessualer Formvorschriften. Eine umfassende Analyse des JKomG und der vorhergehenden Reformen im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs steht noch aus. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des JKomG ist es an der Zeit, diese Grundsatzfragen der Justiz-Elektronifizierung zu thematisieren. Die Untersuchung behandelt nicht nur die bisherigen Probleme und Auswirkungen der Elektronifizierung, sondern auch zukünftige Fragen des Elektronischen Rechtsverkehrs. Daher sollten sich alle mit der Zivilprozesspraxis befassten Rechtsanwender und Richter intensiver mit den grundlegenden Aspekten des JKo