Politik, Gesetzgebung, Wissenschaft, aber auch die Rechtsanwender gehen bei ihrer Arbeit von einem bestimmten Verbraucherleitbild aus. Dieses Leitbild ist aus ganz unterschiedlichen Elementen zusammengesetzt und der dauernden Veränderung unterworfen. Empirische, psychologische, soziologische, philosophische und normative Aspekte können für sich allein und im Zusammenwirken miteinander eine Rolle spielen. Dabei ergeben sich im internationalen Vergleich unterschiedliche Perspektiven: Geprägt von nationalen Traditionen und kulturellen Gepflogenheiten, geprägt auch von der Systematik des nationalen Rechts, legen unterschiedliche nationale Rechte unterschiedliche Verbraucherleitbilder zugrunde. Die Rechtsangleichung wirkt darauf auf unterschiedliche Weise ein. Ziel dieses Tagungsbandes ist es, auf interdisziplinärer und vergleichender Grundlage eine Bestandsaufnahme der aktuellen Diskussion zu liefern und den intra- und interdisziplinären Dialog zu beleben.
Fabian Klinck Livres




Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) (Soergel). Band 1, Allgemeiner Teil 1: §§ 1-103
Band 1, Allgemeiner Teil 1: §§ 1-103
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Band 1 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität nun in der neuen 14. Auflage mit fexiblen Verkaufsmodellen umfangreiche Erläuterungen der 1 bis103 aus dem Allgemeinen Teil unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die Kommentierung der Natürlichen Personen, Verbraucher und Unternehmer ( 1-14), der juristischen Personen wie Vereine ( 21-79a), der Stiftungen ( 80-88),der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ( 89) sowie der Sachen und Tiere ( 90-103).
Die Grundlagen der besonderen Insolvenzanfechtung
Gläubiger- und Vertrauensschutz im Übergang vom Prioritäts- zum Gleichbehandlungsgrundsatz
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Insolvenzen sind ein Massenphänomen, und gerade die besondere Insolvenzanfechtung gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, eine die Kosten des Verfahrens deckende - und für die Höhe seiner Vergütung entscheidende - Masse zu generieren. Die besondere Insolvenzanfechtung bildet die Nahtstelle zwischen den beiden gegensätzlichen Verteilungsgrundsätzen, die das Zivilrecht regieren: dem Prioritätsgrundsatz, der die Güterzuteilung der Privatautonomie, „dem Markt“ überläßt, und dem Gleichbehandlungsgrundsatz, nach die Gläubiger eines insolventen Schuldners auf ihre Forderung jeweils die gleiche Quote erhalten. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine umfassende Untersuchung ihrer einzelnen Tatbestände auf einheitlicher dogmatischer Grundlage.
Besitz und Stellvertretung sind zentrale Rechtsinstitute im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, die seit jeher intensiv analysiert werden. Die Dogmatik der Stellvertretung entwickelte sich parallel zurjenigen im Besitzerwerb, doch wird eine Stellvertretung im Besitz im geltenden Recht einhellig abgelehnt. Die Pandektenwissenschaft schuf, inspiriert vom klassischen römischen Recht, die Grundlagen der modernen Rechtsdogmatik. Diese Arbeit zielt darauf ab, die historischen Grundlagen neu zu beleuchten und für eine moderne Dogmatik der Stellvertretung im Besitz nutzbar zu machen. Über die teils vergessenen Erkenntnisse der Spätpandektistik hinaus werden die klassischen Quellen, auf denen sie basieren, untersucht. Es zeigt sich, dass das klassische Recht den Erwerb von Besitz durch Dritte in drei wesensverschiedenen Formen kannte: Ein dominus erwarb Besitz durch eine von seiner Rechtsgewalt abhängige Person, wie einen Sklaven, indem er einen Erwerbsauftrag erteilte. Bei einem eingeräumten peculium verselbständigte sich dieses als Zurechnungspunkt des Besitzerwerbs. Gegen Ende der hochklassischen Periode etablierte sich die freie Stellvertretung im Besitz, die Besitz direkt in der Person des Erwerbers schafft, obwohl dieser keine Gewalt über die Sache hat. Eine Ausprägung davon ist das Besitzkonstitut, während der „Geheißerwerb“ nicht auf Stellvertretung basiert.