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Andreas Eicker

    26 septembre 1972
    Grundriss des Strafprozessrechts
    Repetitorium Nebenstrafrecht SVG und BetmG
    Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel
    Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß
    Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?
    Ehre in Familie, Recht und Religion
    • Ehre in Familie, Recht und Religion

      Juristische, theologische und anthropologische Perspektiven

      Migration und Globalisierung verandern das Leben von Menschen und ihre Beziehungen zueinander. Unterschiedliche weltanschauliche, theologische sowie rechtliche Vorstellungen treffen aufeinander. Die Debatten uber Verschleierungsverbot, religios motivierte Beschneidung sowie Gewalt im Namen der Ehre zeigen dies. Die Beitrage zeigen die unterschiedlichen Bedeutungsgehalte des Begriffs Ehre, und mit ihm verbunden auch von Scham und Schuld, sowie ihre praktischen Auswirkungen in unterschiedlichen religiosen und rechtlichen Kontexten. Zugleich werden Gemeinsamkeiten uber die Fach- und Religionsgrenzen hinweg sichtbar. Bezogen auf den Ehrbegriff wird ein Bogen gespannt von den theologiegeschichtlichen christlichen und islamischen Hintergrunden uber aktuelle rechtliche und pastoralpsychologische Fragen bis hin zu heute gelebten Traditionen.

      Ehre in Familie, Recht und Religion
    • Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?

      Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision vor dem Hintergrund anthropologischer und theologischer Perspektiven

      Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen mannlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschaftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstummelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfahigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Korperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lasst sich genauso nur interdisziplinar beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.

      Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?
    • Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren orientiert sich sowohl an der prozessualen Pflicht zur Aufklärung der „materiellen Wahrheit“ als auch am Prinzip der „freien Beweiswürdigung“. Diese Untersuchung * die sich vornehmlich an Strafrechtsinteressierte wendet * geht der Frage nach, ob die erwähnten Grundsätze von einer zu ihrem Wortlaut entgegengesetzten oder gegenläufigen Tendenz geprägt sind. Denn das Prinzip der „materiellen Wahrheit“ verspricht, dem Ideal zur Aufklärung der „ganzen“ Wahrheit gerecht zu werden, obwohl in der Praxis des Strafverfahrens eventuell doch „Freiräume“ bestehen, in denen diesem Ideal nicht entsprochen wird. Das Prinzip der „freien Beweiswürdigung“ hingegen suggeriert seinem Wortlaut nach eine richterliche Ungebundenheit in Bezug auf gesetzliche Beweisregeln, obwohl es eventuell doch Bindungen im Sinne einer Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung gibt, die diesen „Freiraum“ relativieren. Ferner wird der Frage nachgegangen, die sich aus der Wechselbeziehung der vorerwähnten Grundsätze ergibt. Gefragt wird, ob bei einer Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe zur Aufklärung „materieller Wahrheit“ einerseits, daraus andererseits die Verdrängung des Tatrichters aus seiner Pflicht zur „freien Beweiswürdigung“ folgt. Um die aufgeworfenen Fragestellungen nicht rein abstrakt zu diskutieren, werden die sich eröffnenden Problemkreise beispielhaft auf die Probleme bei der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und der Schuldfähigkeitsfeststellung bezogen. Der Autor, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tätig.

      Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß
    • Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel

      Herausforderung für die Strafverfolgung und Strafverteidigung

      Das Verwaltungsstrafrecht als Summe der in Verwaltungsgesetzen und im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) geregelten materiell- und formell-rechtlichen Strafvorschriften gehört zu den praktisch wichtigsten Rechtsgebieten und ist gleichwohl wissenschaftlich wenig durchdrungen. Während Verwaltungsstrafrecht lange als eine vom «echten» Strafrecht zu trennende Materie wahrgenommen wurde, setzt sich heute die Erkenntnis durch, dass Verwaltungsstrafrecht nicht etwa Verwaltungsrecht oder etwas ganz Eigenes ist, sondern eben Strafrecht. Das wirft zahlreiche Fragen auf. Dies gilt insbesondere für das Verwaltungsstrafverfahren des Bundes und dessen Verhältnis zur Strafprozessordnung und zum verwaltungsrechtlichen Verfahren. Ursächlich dafür sind vor allem Spannungen zwischen administrativen und aufsichtsrechtlichen Bedürfnissen einerseits und strafprozessualen Anforderungen andererseits sowie aus dem zum Teil unklaren Verhältnis zwischen dem in die Jahre gekommenen Allgemeinen Teil des VStrR und dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB. Mit Rücksicht auf die angedeuteten Spannungsfelder beleuchten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, vor welchen aktuellen Herausforderungen insbesondere die Strafverfolgung und die Strafverteidigung im Umgang mit dem Verwaltungsstrafrecht stehen.

      Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel
    • Strafrecht ist in der Rechtspraxis vor allem Nebenstrafrecht. Über die Hälfte aller Verurteilungen sind solche nach dem Strassenverkehrsgesetz. Auch die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes haben eine erhöhte Relevanz. Mit Rücksicht darauf werden die wichtigsten Strafvorschriften der vorerwähnten Gesetze präzise nach ihren Tatbestandsmerkmalen besprochen. Dies unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesrevisionen sowie der Rechtsprechung und ggf. davon abweichender Lehrmeinungen. Viele Schaubilder, Beispielsfälle, Übungsaufgaben und Wiederholungsfragen mit Lösungsvorschlägen ermöglichen Studierenden und Auszubildenden im Rechtspraktikum oder im Polizeidienst ein selbstständiges Erarbeiten der Materie. Die in der Praxis Tätigen sowie weitere Interessierte erhalten einen kompakten Überblick über zwei besonders relevante Teilgebiete des Nebenstrafrechts.

      Repetitorium Nebenstrafrecht SVG und BetmG
    • Trotz der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in einer schweizweit geltenden Strafprozessordnung (StPO) lässt diese den Kantonen noch Raum für kantonsspezifische Regelungen. Mit Rücksicht darauf werden – am Verfahrensgang orientiert – die Grundrisse des Strafverfahrensrechts dargestellt und dabei die kantonalen Besonderheiten am Beispiel des Kantons Luzern berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Organisation der Strafbehörden im Kantonsgebiet. Das Buch richtet sich vornehmlich an Studierende sowie an Rechtspraktikantinnen und -praktikanten, die sich auf der Grundlage einer kompakten Darstellung ins Strafprozessrecht einarbeiten oder dieses repetieren wollen. Zu diesem Zweck enthalten die Ausführungen themenbezogene Übersichten, die ein bildhaftes Lernen bzw. Wiederholen der Materie ermöglichen sollen. Zudem wird die Darstellung durch Auszüge aus dem Strafprozessgesetz und anderer Erlasse ergänzt, die es erlauben, das Gelesene schon 'vor Ort' anhand der einschlägigen Bestimmungen nachzuvollziehen.

      Grundriss des Strafprozessrechts
    • Das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen ist trotz seiner Praxisrelevanz wissenschaftlich kaum aufgearbeitet. Durch die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs, die 2007 in Kraft getreten ist, und infolge der seit 2011 anwendbaren Eidgenössischen Strafprozessordnung ist das Verwaltungsstraf(verfahrens)recht wieder in den Fokus des Interesses gerückt. Im Mittelpunkt einer im Herbst 2012 durchgeführten Fachtagung standen Friktionen, die sich zwischen dem Verwaltungs- und dem Kriminalstrafrecht einerseits und dem Verwaltungsstrafverfahren und dem ordentlichen Strafprozess andererseits ergeben. Anlässlich dieser ersten Tagung zum Verwaltungsstrafrecht sind Vertreter aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam zu Wort gekommen und haben nach Antworten auf offene Fragen gesucht. Nach Herausarbeitung von Grundproblemen des materiellen und formellen Verwaltungsstrafrechts aus Sicht der Wissenschaft folgt die Perspektive der Praxis, wobei zwei Strafverfolger, ein Strafverteidiger sowie ein Richter des Bundesstrafgerichts vom rechtlich anspruchsvollen Umgang mit dem Verwaltungsstrafgesetz berichten und ausführliche Ansätze für die Bewältigung der angesprochenen Probleme entwickeln.

      Aktuelle Herausforderungen für die Praxis im Verwaltungsstrafverfahren
    • Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) gewährt den Bundesbehörden weit reichende Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und formellrechtlicher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen. Gegenstand dieser Abhandlung sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des VStrR und sein Verfahrensrecht. Berücksichtigt werden die Schnittstellenprobleme, die sich bei einer subsidiären Anwendung des inzwischen revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs ergeben und die aus der Frage resultieren, inwieweit der Rechtsanwender an strafprozessuale Grundsätze und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR keinen generellen Bezug auf die Strafprozessordnung nimmt. Diese Themen werden vor dem Hintergrund einer Einordnung des Verwaltungsstrafrechts ins System der Schweizer (Straf-)Rechtsordnung angegangen. Die ausführliche Darstellung dieses Rechtsgebiets greift sowohl die Verwaltungspraxis als auch die Rechtsprechung und - soweit vorhanden - unterschiedliche Lehrmeinungen auf.

      Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrecht
    • Transstaatliche Strafverfolgung

      Ein Beitrag zur Europäisierung, Internationalisierung und Fortentwicklung des Grundsatzes ne bis in idem

      • 332pages
      • 12 heures de lecture

      Durch organisiert kriminelle und terroristische Aktivitäten und unter Ausnutzung globaler Mobilität von Personen, Waren und Kapital sowie technischer Innovationen ist die Kriminalitätsentwicklung von wachsender Internationalisierung geprägt. Diese Zwischenstaatlichkeit der Straftatbegehung birgt die Gefahr, mehrfach individuell zur Verantwortung gezogen zu werden.Die Ursache hierfür liegt im Internationalen Strafrecht. Es begründet bei Delikten mit Auslandsbezug eine zwischenstaatliche Vervielfältigung nationaler Strafansprüche und setzt den Strafverfolgten dem Risiko von Simultanverfahren und iterativer Strafverfolgung und Bestrafung aus. Konflikte mit rechtsstaatlichen Schutzpflichten und Fundamentalprinzipien machen daraus ein Rechtsproblem.Gefragt wird, ob diesem Problem europaweit mit dem derzeit weitest reichenden Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot aus Art. 54 SDÜ begegnet werden kann. Unklar ist, welche Entscheidungen als >rechtskräftige AburteilungAburteilung

      Transstaatliche Strafverfolgung