Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit der Stufe zwischen Kanton und Gemeinden, den Bezirken. Dargestellt werden geschichtliche Entwicklung, Organisation und Aufgaben dieser Stufen territorialer Dezentralisation in den Kantonen Solothurn, Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, Waadt und Zürich. Die Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 verweist bezüglich Zuständigkeit und Organisation der Amtei- und Bezirksorgane auf die Gesetzgebung. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist daher dem solothurnischen Oberamtmann de lege ferenda gewidmet.
Dieter Altenburger Livres






Schriftsätze an VwG, VfGH und VwGH widmet sich seit 2008 der Vermittlung der Inhalte des verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und hat sich mittlerweile bei den öffentlich rechtlichen Schriftsatzmustern als Standardliteratur etabliert. Der Fokus der einzelnen Kapitel liegt auf einer ebenso übersichtlichen wie knappen Darstellung , die dennoch sehr weite Bereiche dieser Thematik abdeckt. Damit ist das Werk gleichermaßen geeignet, dem Studierenden Grundlagen zu vermitteln sowie dem Praktiker Detailfragen zu beantworten. Anhand von Schriftsatzmustern werden die einzelnen Punkte von Schriftsätzen an die Verwaltungsgerichte, den Verfassungsgerichtshof bzw den Verwaltungsgerichtshof in chronologischer Reihenfolge abgehandelt. Der Leser kann seinen eigenen Schriftsatz daran orientierend Schritt für Schritt aufbauen. Die Autoren runden den Leitfaden durch ausgeführte Schriftsätze ab, die dem Leser ein konkretes Verständnis für die Praxis vermitteln sollen. Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt dabei insbesondere die seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle ergangene, umfangreiche Rechtsprechung zu den Bestimmungen des VwGVG sowie dem Verhältnis der Verwaltungsgerichte zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Wie schon seit der vierten Auflage wurden die beiden Autoren hinsichtlich der abgabenrechtlichen Bestimmungen/Verfahren von RA Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph URTZ unterstützt.
Das öffentliche Umweltrecht ist ein dynamisches und komplexes Betätigungsfeld, das eine Vielzahl von Quellen erfordert. Um den Bedürfnissen der Rechtsanwender gerecht zu werden, bieten die Autoren eine materienübergreifende Kombination aus Kommentar und Handbuch an. Dieses Werk ermöglicht Praktikern einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu den wichtigsten Normen und Systemstrukturen der relevanten (Bundes-)Gesetze im Umweltrecht. Es werden die Genehmigungskriterien aus der Praxis eingehend erörtert, einschließlich Gesetze wie der GewO, dem UVP-G und dem AWG. Die Rechtslage berücksichtigt den Stand vom 1.1.2014, einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle, während Judikatur und Schrifttum bis zum 30.8.2013 einfließen. Damit wird eine umfassende Abdeckung der bedeutenden Praxisbereiche des öffentlichen und privaten Umweltrechts gewährleistet. Das Herausgeber- und Autorenteam, bestehend aus Praktikern und Wissenschaftlern, liefert eine kompakte und übersichtlich strukturierte Analyse, ohne die Detailgenauigkeit zu vernachlässigen. Zusätzlich zur gedruckten Version erhalten Leser Zugang zur BuchPlus-Online-Version, die Aktualität, Mobilität, schnelle Suche, einfache Weiterverarbeitung und Verlinkung der Inhalte bietet.
Darstellungen des verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind im Gegensatz zur reichhaltigen zivilprozessualen Literatur selten zu finden. Bisher fehlte ein knappes, praxisbezogenes Nachschlagewerk, das einen schnellen Zugang zu den wichtigsten Schriftsätzen bietet. Studenten, Konzipienten und Rechtsanwälte, die nicht ständig mit dieser Materie befasst waren, sahen sich beim Aufsetzen von Schriftsätzen an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts mit zahlreichen Praxisfragen konfrontiert, die häufig nicht durch einfaches Nachschlagen gelöst werden konnten. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen. Anhand von Musterschriftsätzen werden die einzelnen Punkte von Anträgen und Beschwerden an den VfGH bzw VwGH in chronologischer Reihenfolge abgehandelt. Die Autoren runden ihren Leitfaden durch ausgeführte Schriftsätze ab, die dem Leser ein konkretes Verständnis für die praktische Arbeit vermitteln sollen.
Im letzten Jahrzehnt hat das UVP-G an Bedeutung gewonnen, sowohl in der Vollzugspraxis als auch im öffentlichen Bewusstsein. Zu Beginn wurde die Möglichkeit zur umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit nur begrenzt genutzt, doch mittlerweile steigt die Inanspruchnahme von Mitteln wie Stellungnahmen, Bürgerinitiativen und Rechtsmitteln stetig an. Die Novelle von 2004 ermöglicht zudem Umweltorganisationen eine aktive Rolle in Genehmigungsverfahren. Dieser Kommentar für die Praxis konzentriert sich auf die wesentlichen Bereiche des UVP-G. Besonders behandelt werden häufig auftretende Fragen zu Themen wie dem Vorhabensbegriff, der Kumulation von Vorhaben, dem Feststellungsverfahren, den Genehmigungsvoraussetzungen und der Parteistellung. Zudem werden die Bestimmungen des 3. Abschnitts und die Rolle der Umweltorganisationen aufgrund der umfassenden Novellierung beleuchtet. Der Kommentar bietet eine umfassende Einarbeitung der Judikatur des EuGH, der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts sowie des Umweltsenats. Er stellt die in der Lehre vertretenen Meinungen dar, kommentiert die geltenden Normen kompakt und bietet eine übersichtliche Struktur sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis, um sowohl einen schnellen Überblick als auch Lösungen für komplexe Fragen zu ermöglichen.
Die Zurechnung verlinkter Inhalte im Internet fristete in der Lehre trotz ihrer hohen praktischen Relevanz im Gegensatz zur Frage der Zulässigkeit von Hyperlinks bislang ein Schattendasein. Das vorliegende Werk beantwortet nun erstmals ausführlich, ob und inwiefern Websitebtreiber zivil- und wettbewerbsrechtlich für jene fremden Inhalte haften, auf die sie mittels Hyperlinks verweisen. Eine umfassende Lösung des konkreten Anwendungsfalles ermöglichen - als weitere Schwerpunkte der Arbeit - die Darstellungen des Anwendbaren Rechts (inklusive des Herkunftslandprinzips ), der Haftungsfreis tellung nach dem ECG und der im Internet gebräuchlichen Disclaimer.