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Karin Gusenleitner

    Ersitzung als allgemeiner Rechtserwerbstatbestand
    • Mit dem am 1. 12. 2003 in Kraft getretenen FinSG hat der Gesetzgeber die FinanzsicherheitenRL umgesetzt. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Bestimmungen steht die einfache Bestellung sowie die rasche und unbürokratische Verwertung von Finanzsicherheiten.

      Ersitzung als allgemeiner Rechtserwerbstatbestand