40 Jahre Landessozialgerichtsbarkeit
Festschrift zum 40jährigen Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war ungewiss, ob eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit entstehen würde. Die Gründung dieser Gerichtsbarkeit erfolgte erst 1954, mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, was die Herausforderungen verdeutlicht, mit denen der Gesetzgeber konfrontiert war. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums wird die Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz im Kontext ihrer historischen Entwicklung, aktuellen Aufgaben und Leistungen, des anzuwendenden materiellen Sozialrechts sowie der verfahrensrechtlichen Regelungen und der Qualifikation der beteiligten Personen untersucht. Die Festschrift umfasst Beiträge zu verschiedenen Themen: die Entwicklung des sozialgerichtlichen Rechtsschutzes, Reformvorschläge zum Sozialgerichtsgesetz, das sozialgerichtliche Vorverfahren und das obligatorische Widerspruchsverfahren. Weitere Themen sind Personalentwicklung in der Justiz, der Sozialrichter in Statistiken, Erfahrungen aus Ostdeutschland, die Auswirkungen der Wiedervereinigung auf das Rentenrecht, der Stand der sozialen Sicherungssysteme sowie die rechtlichen Grundlagen des sozialen Entschädigungsrechts. Auch Aspekte wie die Freizügigkeit in der EU bei Arbeitslosigkeit und die deutsch-französischen Sozialrechtsbeziehungen werden behandelt.
