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Olaf Schmitt

    Die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung in der hessischen Kommunalverfassung
    Verfassung des Landes Hessen
    • Verfassung des Landes Hessen

      Kommentar

      • 300pages
      • 11 heures de lecture

      Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der Bundesländer große Bedeutung zu. Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz, zum Schutz des Sports, zur Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt eingefügt. Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf alle verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann. Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen. Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in). Rainer Kallert, Richter am Sozialgericht Darmstadt, Dr. Johannes Meister, Richter am Amtsgericht Weilburg (war am Bundesverfassungsgericht tätig), Dr. Olaf Schmitt, Richter am Sozialgericht Gießen, Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda (waren alle am Staatsgerichtshof tätig).

      Verfassung des Landes Hessen
    • Die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung in der hessischen Kommunalverfassung

      Eine systematische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von Problemfällen und deren prozessualer Lösung

      • 235pages
      • 9 heures de lecture

      Die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung ist eine für das Kommunalrecht grundlegende Thematik. Mit einer rechtsdogmatischen Argumentation analysiert die Arbeit die Zuständigkeitsregelungen der Hessischen Gemeindeordnung, beleuchtet Unstimmigkeiten in der Kommunalrechtsliteratur und entwickelt eine Konzeption für die Abgrenzung der Kompetenzen beider Organe. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Bedeutung und Funktion der Begriffe wichtige Entscheidungen und laufende Verwaltung sowie der Umfang ihrer gerichtlichen Überprüfbarkeit. Mit ihrem methodischen Ansatz untersucht die Arbeit außerdem problematische Einzelfragen, die Rechtsprechung und Literatur beschäftigen.

      Die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung in der hessischen Kommunalverfassung