Die Reform des BetrVG im Jahr 2001 hat die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und im Betriebsrat gestärkt. Dieser Reformprozess ist Teil des kontinuierlichen Fortschritts in Europa und im Verfassungsrecht zur Geschlechtergleichstellung, der über spezifische Frauen- und Familienförderung hinausgeht und neue Instrumente wie Gender Mainstreaming einbezieht. Der soziale Dialog zwischen betrieblichen Akteuren ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Diskriminierungsschutzes, den Betriebsräte nutzen sollten, um eine effektive Gleichstellungspolitik im Sinne des neuen Antidiskriminierungsrechts zu entwickeln. Es werden die europäischen und verfassungsrechtlichen Garantien für betriebliche Frauen- und Familienförderung sowie zentrale gesetzliche Aspekte des BetrVG behandelt, darunter die Minderheitengeschlechtsquote, Teilfreistellungen und die Qualifizierung des Betriebsrats. Diese Themen führen zu freiwilligen Betriebsvereinbarungen, die auf geschlechtsbedingte Benachteiligungen aufmerksam machen, Diskriminierungen abbauen und Frauen gezielt unterstützen. Zudem wird ein Musterbeispiel einer Betriebsanalyse vorgestellt, das den tatsächlichen Handlungsbedarf im Betrieb aufzeigt und als Grundlage für die Erstellung eines (Muster-)Frauen- und Familienförderplans dient.
Bettina Graue Livres





Der Dreiklang International - Europäisch - Regional steht für aktuelle politische und gesellschaftliche Ebenen der Veränderung, die von der Wissenschaft aus unterschiedlichen Perspektiven aufgegriffen werden. Zu nennen sind die Internationalisierung der Wirtschaft, der europäische Einigungsprozess und die Wechselwirkungen der beiden erstgenannten Bereiche mit der regionalen Entwicklung. Betont werden die Potentiale der integrativen Verflechtung. Der vorliegende Sammelband versteht sich als Versuch, die vielfältigen Forschungsleistungen auf diesem Gebiet zusammen zu führen und wird getragen vom Forschungsnetzwerk Wirtschaft - Recht - Bildung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Beteiligt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschung und Lehre des Mittelbaus. Wir diskutieren die Veränderungslinien sowohl in grundlagentheoretischer Richtung wie auch in konkreten Problemfeldern. Das Buch wendet sich damit an Dozentinnen und Dozenten, Praktikerinnen und Praktiker sowie Studierende.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Erziehungsleistungen. Da im Prinzip alle in Deutschland lebenden Personen mit Kindern Elterngeld in Form von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beanspruchen können, richtet sich dieser Gesetzesabschnitt an genau diese Zielgruppe. Daneben enthält das BEEG speziell für Arbeitnehmer geltende Vorschriften über die Elternzeit. Gemeint ist hier die unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, die Arbeitnehmer zum Zwecke der Kindererziehung einfordern können. Die Neuauflage berücksichtigt die Rechtsprechung bis Mai 2018 und alle Änderungen, die das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts auf den Weg gebracht hat. Die Kernthemen der Neuauflage: • Mehrarbeitsvergütung als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit • Entscheidung für die Inanspruchnahme von Elternzeit ist bindend • Befristung der Urlaubsansprüche • Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit Autorinnen: Dr. Bettina Graue, Juristin und Rechtsberaterin in der Arbeitnehmerkammer, Bremen Ariane Mandalka, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Das Mutterschutzgesetz gewährleistet den Gesundheitsschutz von in einem Arbeitsverhältnis stehenden schwangeren oder stillenden Frauen. Die 2016 beschlossenen Neuregelungen passen den Mutterschutz an die heutige Realität an. Die wichtigsten Änderungen: Das neue Mutterschutzgesetz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in vollem Umfang beanspruchen oder während der Schutzzeit Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben. Für die Mütter behinderter Kinder wird die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht. Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt. Der Kommentar erläutert alle Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, nimmt Bezug auf die Verordnungen und die Verzahnungen zum Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht. Gerade diese Bezüge zu den übrigen Rechtsgebieten stellen beim Anwenden des Mutterschutzgesetzes eine Herausforderung dar. Im Focus: die Beschäftigungsverbote und die sich hieraus ergebenden Ansprüche der betroffenen Frauen, der Sonderkündigungsschutz das Verwaltungsverfahren, das Bußgeldverfahren. Die Autorin: Dr. Bettina Graue, Juristin und Rechtsberaterin in der Arbeitnehmerkammer, Bremen.
Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenförderung im deutschen und europäischen öffentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europäischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV gekennzeichnet. Die beiden grundsätzlich getrennt voneinander funktionierenden öffentlichen Dienste übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im EÖD steht das Konzept des gender mainstreaming im Vordergrund, während der öffentliche Dienst Deutschlands in so gut wie allen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen durch die klassischen Formen der Frauenförderung wie Zielvorgaben in Frauenförderplänen, leistungsabhängige Vorrangregelungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung der Frauenbeauftragten geprägt ist. Jedoch verspricht nur das Nebeneinander von klassischer Frauenförderung und gender mainstreaming Motor der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu sein.