Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung
Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz
Die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates dreht sich um das Verhältnis von staatlicher Herrschaftsorganisation und individueller Statusordnung. Die rechtsstaatliche Verfassung, die im 19. Jahrhundert gegen die monarchische Staatsgewalt erkämpft wurde, schützte die Freiheit und das Eigentum der Bürger durch die Bindung der Exekutive an das allgemeine Gesetz. Hans-Detlef Horn analysiert, wie sich diese Ordnung im demokratischen Grundrechtsstaat des Grundgesetzes verändert hat und kritisiert die anhaltende antiexekutive Deutungsweise in der Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft. Er untersucht den Wandel der ordnungsprägenden Faktoren: das Gebot der unmittelbaren Grundrechtsmäßigkeit jeder Staatsgewalt und das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dabei wird klar, dass im Grundrechtsschutz die (Zu-)Ordnung von Gesetzgeber und Verwaltung neu erfasst werden muss. Horn thematisiert das Dilemma der doppelt gebundenen Verwaltung, die entweder legal handeln und Grundrechte verletzen oder grundrechtlich legitim handeln, jedoch die Legalität missachten muss. Dies zeigt, dass die Verteilung von gesetzgeberischer und exekutiver Entscheidungskompetenz nicht nur den Schutz der Grundrechte bezweckt, sondern auch gebietet. Vor diesem Hintergrund entwickelt Horn ein Konzept der staatlichen Gewaltengliederung als Prinzip, das die demokratische und grundrechtliche Legitimation staatlichen Handelns organisiert.
