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Stephan Rixen

    Zukunft der Selbstverwaltung
    Partizipationsfreundliche Institutionenarrangements und wahrheitsorientierte Biopolitik
    Gesundheit im Sozialstaat
    Klimasozialpolitik
    Lebensschutz am Lebensende
    Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
    • Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

      (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)

      Zum WerkDas Prostituiertenschutzgesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers das 2002 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) ergänzen und dessen Durchschlagskraft verbessern. Es hat dabei erhebliche Auswirkungen auf die Prostituierten durch Anmeldeverpflichtungen und gesundheitliche Auflagen. Insgesamt wird der Zugang von Frauen und Männern in der Prostitution zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt.Aufgrund der hohen und detaillierten Regelungsdichte des Gesetzes mit erheblichem Verwaltungsaufwand bei Gesundheits- und Ordnungsbehörden sowie der Polizei ist eine umfassende, aber zugleich kompakte Kommentierungen der Bestimmungen erforderlich.Vorteile auf einen Blick umfassende Kommentierung des Gesetzes Berücksichtigung sämtlicher Gesetzesänderungen verwaltungsrechtlicher Schwerpunkt, der aber die betroffenen Personen nicht aus dem Blick lässt ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsrichterschaft, Verwaltungsbehörden im Bereich Gesundheitsschutz und Prostituiertenschutz.

      Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
    • Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung „Der Hirntod ist der Tod des Menschen“ kulminierte, hat die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) stark beeinflußt. Auch nach Erlaß des TPG, das den hirntoten Menschen der Leiche gleichstellt, verstummen die Einwände gegen die von Medizin, Arzt- und Strafrechtslehre seit etwa dreißig Jahren favorisierte Hirntodkonzeption nicht. Mit den normativen Vorgaben des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG) ist die Hirntodkonzeption unvereinbar. Sie widerspricht dem „offenen Menschenbild des Grundgesetzes“, das die Reduktion menschlichen Lebens auf Kognitivität (Geistigkeitstheorie) oder Zerebralität (biologisch-zerebrale Theorie) verbietet. Dem trägt ein reformulierter Todesbegriff Rechnung. Die Gleichsetzung von Tod und Hirntod im TPG ist danach verfassungswidrig. Sie ist auch für das (Arzt-)Strafrecht abzulehnen. Dies gebietet die aus Art. 2 II 1 GG folgende grundrechtliche Schutzpflicht. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bleibt gleichwohl möglich, wenn auch nur unter den strengen Voraussetzungen einer (grundrechtlich geschützten) Vorausverfügung über das Lebensende. Diese Erwägung ist für die grundrechtliche Bewertung anderer Problemlagen am Ende menschlichen Lebens folgenreich.

      Lebensschutz am Lebensende
    • Klimasozialpolitik

      Der Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen

      Der Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 hat mit seinem Verweis auf die Notwendigkeit intertemporaler Freiheitssicherung die umwelt- ebenso wie die sozialpolitische Diskussion befeuert. Die Argumente des Gerichts führten zu neu akzentuierten Diskussionen über Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Zukunftspolitik muss „Klimasozialpolitik“ sein. Es gilt, die sozialen Folgen (ungenügender) Klimaschutzanstrengungen ebenso zu beachten wie die Notwendigkeit, den Erfolg engagierter Klimaschutzanstrengungen sozialpolitisch abzusichern. Die Beiträge in diesem Buch beleuchten die Relevanz der Entscheidung für die Gestaltung nationaler und internationaler Dimensionen von Klimasozialpolitik. Im Fokus der Betrachtungen stehen rechtswissenschaftliche Analysen. Zwei abschließende Beiträge befassen sich mit der Frage, wie eine neue klimasozialpolitische Perspektive die Arbeit des Caritasverbandes herausfordert.

      Klimasozialpolitik
    • Das Verhältnis von Demokratie, Grundrechten und Wahrheit ist ambivalent. Grundrechtsschutz als Pluralitätsschutz gelingt nur, wenn unterschiedliche Wahrheiten in wechselseitig zumutbarer Weise ausgehalten werden. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob es in der Demokratie des Grundgesetzes Orte für den Austausch über „starke“ Wahrheiten gibt und, wenn ja, inwieweit „starke“ Wahrheiten die demokratischen Prozesse der Rechtsfindung beeinflussen dürfen. Die Beiträge des Bandes, der aus einem DFG-geförderten Forschungsprojekt hervorgegangen ist, gehen aus den Perspektiven der Rechts- und Sozialwissenschaft, der Philosophie und der Theologie der Frage nach, wie sich die demokratischen Institutionen um Diskursräume ergänzen lassen, in denen „starke“ Wahrheiten thematisiert werden können, ohne dass dies auf Kosten des Grundrechtsschutzes geht.

      Partizipationsfreundliche Institutionenarrangements und wahrheitsorientierte Biopolitik
    • Zukunft der Selbstverwaltung

      Responsivität und Reformbedarf

      • 156pages
      • 6 heures de lecture

      Die aktuellen Diskussionen über mehr Bürgerbeteiligung haben Idee und Praxis der sozialen Selbstverwaltung eine Renaissance beschert. Ihr Potential lässt sich mit Blick auf die Arbeitsmarktregulierung veranschaulichen. In multidisziplinärer Perspektive verbinden die Beiträge theoretische Vergewisserung mit Vorschlägen zur Erneuerung sozialer Selbstverwaltung. Am Beispiel der Bundesagentur für Arbeit (BA) illustrieren sie, wie soziale Selbstverwaltung zu mehr Betroffenenorientierung und Bürgernähe (Responsivität) im Sozialstaat beitragen kann.

      Zukunft der Selbstverwaltung
    • Apotheken gewährleisten eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, wobei das Apothekengesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis regelt. Es definiert auch spezielle Apothekenformen, wie Krankenhausapotheken. Die Apothekenbetriebsordnung enthält detaillierte Regelungen für den Betrieb. Der neue Kommentar in der Gelben Reihe bietet eine übersichtliche Erläuterung von Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung europäischer und deutscher Gerichte sowie der Praxis der Apothekenkammern. Aktuelle Entwicklungen bei der Zulassung und dem Betrieb von Apotheken werden ebenfalls behandelt. Besondere Schwerpunkte liegen auf den zivilrechtlichen Auswirkungen des Apothekenrechts, etwa beim Apothekenkauf oder der Pacht, sowie dem Rechtsschutz für Apotheker. Zudem werden die EG-rechtlichen Entwicklungen zu Versandapotheken und die Auswirkungen der Gesundheitsreform thematisiert. Der Kommentar bietet zusätzliche Erläuterungen zur Apothekenbetriebsordnung und Bezüge zum Approbations- und Berufsrecht. Die Autoren sind erfahrene Rechtsanwälte und Hochschullehrer im Bereich Pharma- und Apothekenrecht. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Gerichte, Apothekerkammern und Pharmaunternehmen.

      Apothekengesetz
    • Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht

      am Beispiel des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung

      • 647pages
      • 23 heures de lecture

      „Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht“ klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfüllen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des öffentlichen Rechts geprägter hochregulierter „Gesundheitsmarkt“, auf dem die Freiheitsräume von Leistungserbringern aus „sozialen“ Gründen stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das „gewährleistungsstaatliche“ Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhängige Variable des Freiheitsschutzes zurückgeführt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europäisierten öffentlichen Wirtschaftsrechts und als öffentliches Sozialwirtschaftsrecht.

      Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht
    • Casebook Patientenverfügung

      Vorausverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mit Fallbeispielen, Formulierungshilfen, Checklisten

      • 201pages
      • 8 heures de lecture

      Entscheidungen am Lebensende gehören zu den alltäglichen Herausforderungen der ärztlichen Praxis. Hierbei werden Patientenverfügungen zunehmend wichtiger. Allerdings sind unter Ärzten und Patienten Zweifel über den Sinn und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen weit verbreitet. Die Autoren legen ein Buch vor, das Orientierung im „Dickicht“ der Unsicherheiten schaffen will. Ausgehend von Fallbeispielen aus der Praxis werden die rechtlichen Hintergründe anschaulich aufbereitet und präzise Entscheidungsroutinen sowie Formulierungshilfen für Arzt und Patient entwickelt. Der Umgang mit Patientenverfügungen lässt sich anhand der Fallbeispiele in griffiger Weise erarbeiten. Dieser nicht abstrakt bleibende, sondern selbstreflexiv-„lernende“ Zugang zum Thema ist neu und bietet eine prägnante und praxisbezogene Hilfestellung für Mediziner sowie alle beratenden oder helfenden Berufe, die an der Implementierung von Patientenverfügungen beteiligt sind.

      Casebook Patientenverfügung