Betr. u.a. Heinrich von Beinheim und seine diplomatische Tätigkeit für die Stadt Basel 1446
Christine Reinle Livres




Der Einfluss des 2013 verstorbenen Gießener Mediävisten Peter Moraw auf die Erforschung des deutschen Spätmittelalters in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war weitreichend. Insbesondere für die Öffnung der historischen Mediävistik gegenüber den theorieorientierten Sozialwissenschaften, aber auch für die Etablierung der prosopographischen Forschung in der deutschen Spätmittelalterforschung, die Neubewertung des spätmittelalterlichen Königtums, die Hofforschung und die Universitätsgeschichte beschritt Moraw neue Wege. Der vorliegende Band bietet die Ergebnisse einer 2014 an der Universität Gießen abgehaltenen internationalen Tagung, auf der insbesondere jüngere Forscher/-innen anhand der Themenbereiche Wissenschaftsorganisation und Quellenerschließung, König und Reich im Spätmittelalter, Personenforschung und Landesgeschichte die Verdienste Moraws aufzeigen, aber auch nach der aktuellen Relevanz seiner Modelle und Begriffe fragen, um diese konstruktiv und kritisch weiterzuentwickeln.
Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren
- 217pages
- 8 heures de lecture
Die Beiträge dieses Bandes fragen nach Gebrauch und Funktion historischer, insbesondere profanhistorischer Exempla in spätmittelalterlichen Fürstenspiegeln und Fürstenlehren. In erster Linie interessiert dabei der Umgang mit geschichtlicher Erinnerung an Ereignisse der jüngeren Zeit: Ausgehend von der Beobachtung, dass die meisten historischen Exempla in mittelalterlichen Schriften antikem und biblischem Traditionsgut entnommen und weitgehend enthistorisiert waren, wurde gefragt, in welchen Kontexten und in welchen (Sub-)Gattungen auch aus der Erinnerung an die jüngere Vergangenheit Belegmaterial für vorbildhaftes politisches Handeln bezogen werden konnte. Der Band geht im Kern auf einen im Juni 2008 an der Justus-Liebig-Universität Gießen im Rahmen des SFB 434 «Erinnerungskulturen» unter der Leitung von Christine Reinle veranstalteten Workshop zurück.
Bauernfehden
Studien zur Fehdeführung Nichtadliger im spätmittelalterlichen römisch-deutschen Reich, besonders in den bayerischen Herzogtümern
Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden. Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.