Noch nie kamen seit Ende der Nachkriegszeit so viele Flüchtlinge nach Deutschland wie im Jahr 2015. Die Integration dieser Menschen wird erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. Welchen Beitrag das Sozialrecht hierzu leisten kann, ist Thema des vorliegenden Bandes. Zu diesem Zweck kommen nach einleitenden Beiträgen zu den Herausforderungen und Chancen der Integration sowie zum ausländerrechtlichem Status Geflüchteter Referentinnen und Referenten aus der Wissenschaft sowie Kommentatorinnen und Kommentatoren aus der Praxis zu Bereichen wie dem menschenwürdigen Existenzminimum für Geflüchtete sowie deren Arbeitsmarktzugang und Gesundheitsversorung zu Wort. Abgerundet wird dieser Band durch eine volkswirtschaftliche Analyse der Flüchtlingsentwicklung und Vorschläge für Reformimpulse im Hinblick auf die Integration Geflüchteter.
Holger Brecht Livres




Pünktlich zu den Sozialwahlen 2017 Die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2017 lenken den Blick auf die Arbeit der sozialen Selbstverwaltung, die in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung wichtige Steuerungs-, Entscheidungs- und Kontrollfunktionen ausübt. In verschiedenen Gremien nehmen die Selbstverwalter auf die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips Einfluss. Anlässlich der bevorstehenden Wahlen gibt es Grund genug, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen näher zu befassen, innerhalb derer sich die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalter bewegen, zumal ihre arbeits- und sozialrechtliche Stellung mit einigen Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Die Autoren befassen sich mit der Bedeutung und den Aufgabenfeldern der ehrenamtlichen Selbstverwaltung und bieten Lösungen zu drängenden Rechtsfragen an. Der grundsätzliche Reformbedarf wurde bereits von verschiedenen Stellen erkannt und Änderungen u. a. auch vom Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen angemahnt. Die von den Autoren entwickelten Reformvorschläge zeigen konkrete Wege auf, wie die Rechtsstellung der Selbstverwalter verbessert und damit auch das ehrenamtliche Engagement in der sozialen Selbstverwaltung insgesamt gestärkt werden kann.
Einer der führenden Kommentare zum Tarifrecht in kompletter Neubearbeitung. Der nun von einem neuen Herausgeberteam verantwortete Kommentar erläutert das gesamte Tarifvertragsgesetz wissenschaftlich fundiert und praxisnah. Alle Texte sind komplett erneuert und aktualisiert. Gesetze, Rechtsprechung und Literatur sind bis einschließlich Oktober 2013 berücksichtigt. Neu hinzugekommen sind Aspekte des internationalen und des europäischen Tarifrechts, zu Sanierungstarifverträgen und Unternehmensumstrukturierungen sowie zum tarifdispositiven Arbeitsrecht und zur „Tarifeinheit“. Neu sind auch Erläuterungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zum MiArbG und zu §3a AÜG.
Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis zwischen tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Er präsentiert Ergebnisse einer qualitativ-empirischen Untersuchung, die auf Experteninterviews in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie basieren. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen präjudizierende Wirkungen auf Tarifverträge haben können, wobei auch Betriebsvereinbarungen, die Arbeitnehmer begünstigen, einen Angleichungsdruck erzeugen können. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es unerheblich, ob sie als Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zudem wird das Risiko einer gestörten Vertragsparität zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber thematisiert. Die Effektivität von Einigungsstellen und tariflichen Schlichtungsstellen sowie die Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen werden ebenfalls behandelt. Brecht definiert die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere im Hinblick auf Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie das Günstigkeitsprinzip. Betriebsvereinbarungen unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Zudem wird konkretisiert, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene beachten müssen. Abschließend wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen tarifwidriges Verhalten von Arbeitgebern mittels Unterlassungsklagen