Das Maklergesetz hat spezielle Regelungen für Versicherungsmakler und deren Provisionsanspruch gebracht. So wurde der bisher bereits anerkannte Grundsatz, dass der Versicherungsmakler nur Provision vom Versicherer, nicht aber vom Versicherungskunden erhält, ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches werden ebenso wie die Höhe, die Fälligkeit und die Verjährung der Provision detailliert behandelt. Da die zentralen Bestimmungen des Maklergesetzes betreffend den Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers dispositiver Natur sind, können Versicherer, Versicherungsmakler und Versicherungskunde abweichende Vereinbarungen treffen. Die Zulässigkeit von sogenannten leistungsorientierten Vergütungsmodellen wird eingehend erörtert.
Klaus G. Koban Livres






Die wirtschaftliche Bedeutung des Versicherungsmaklers hat in den letzten Jahren noch weiter zugenommen. Es gibt heute eine Vielzahl an neuen Publikationen und Gerichtsentscheidungen zum Thema Versicherungsmaklerrecht. In die Neuauflage sind all diese Quellen eingearbeitet, es wurden die Anhänge aktualisiert und auch alle Änderungen auf Gesetzesebene berücksichtigt, zu denen es beispielsweise nach dem Inkrafttreten der kollisionsrechtlichen Verordnungen Rom I und II gekommen ist. Vollkommen neu gefasst ist das zentrale Kapitel über die Haftung des Versicherungsmaklers. Ausgeführt werden darin die schadenersatzrechtlichen Folgen nach einem Beratungsfehler des Versicherungsmaklers. Berücksichtigt werden auch die Änderungen für Versicherungsvermittler im Bereich der Wertpapiervermittlung durch eine Novelle der Gewerbeordnung 2011, mit der das reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers eingeführt wird. Das Buch stellt in seiner Gesamtheit alle wesentlichen Aspekte des Versicherungsmaklers sowie das Dreiecksverhältnis Versicherungsmakler – Versicherungskunde – Versicherungsunternehmen übersichtlich dar. Es ist als Handbuch für Praktiker konzipiert und soll weiterhin über das rechtliche Umfeld, in dem sich Versicherungsmakler bewegen, verständlich Auskunft geben.
Die Akzeptanz des Maklervertriebs ist zwischen 1996 und 2004 von 23 auf 37 % gestiegen. Die Anzahl der Versicherungsmakler hat sich innerhalb von 15 Jahren von ca. 1.500 auf 4.456 nahezu verdreifacht! Besonders bei Gewerbekunden sind Makler immer stärker gefragt. Unternehmen mit bis 100 Mitarbeitern arbeiten zwar noch zu 53 % mit dem Versicherungsaußendienst zusammen, die Makleraffinität steigt aber mit zunehmender Unternehmensgröße deutlich an. Unternehmen mit 50 bis 1000 Mitarbeitern werden bereits zu 68 % durch Versicherungsmakler betreut. Makler breiten sich auch mehr und mehr auf den Retailmarkt aus. Viele Versicherer nennen Makler als Wunschpartner, wenn es um die Vertriebsstrukturen der Zukunft geht. Die Makler sind damit in den nächsten Jahren begehrte Partner und haben somit gute Chancen, schon bald die Vertreternetze der Versicherungsgesellschaften zu einem erheblichen Teil abzulösen. Einzelmakler stehen aber auch einem wachsenden Wettbewerb, verschärfter Haftungsproblematik, schwierigen Anforderungen der Vermittlerrichtlinie und massiven Kostenproblemen gegenüber. Die Reaktionen der Makler reichen von der Bildung von Netzwerken bis zu Fusionen. Maklernetze und Zusammenschlüsse werden die Herausforderungen der Zukunft sein.
Die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht bringt für viele Versicherungsvermittler weitgehende Änderungen mit sich. So muss nicht nur der Verkaufsprozess im Hinblick auf die Beratungsdokumentation neu gestaltet werden, auch die Erfordernisse bei der Berufszugangs- und Ausübungsregelungen müssen von jedem einzelnen Vermittler berücksichtigt werden. Somit ergeben sich bedeutende Neuerungen, welche einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die tägliche Geschäftspraxis des Versicherungsmaklers haben und kraft Gesetzes berücksichtigt werden müssen. Dieses Praxis-Handbuch stellt die verschiedenen rechtlichen Aspekte des Versicherungsmaklers sowie das Dreiecksverhältnis Versicherungsmakler-Versicherungskunde-Versicherungsunternehmen dar. Es ist ein Handbuch für Praktiker und gibt Einblicke auch in die Rechtsverhältnisse verwandter Berufszweige (z. B. Versicherungsagenturen, Versicherungsaußendienst, Berater in Versicherungsangelegenheiten).
Die wirtschaftliche Bedeutung des Versicherungsmaklers hat sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte durchgängig vom Industriegeschäft bis hin zum Privatkundengeschäft deutlich verstärkt. Die mit 15.1.2005 in Kraft getretene Umsetzung der EU- Versicherungsvermittlerrichtlinie hat im österreichischen Recht für alle Versicherungsvermittler weit gehende Änderungen im Bereich der Berufszugangs- und Ausübungsregelungen gebracht. Dieses Buch möchte die verschiedenen rechtlichen Aspekte des Versicherungsmaklers sowie das Dreiecksverhältnis Versicherungsmakler – Versicherungskunde – Versicherungsunternehmen darstellen. Es ist ein Handbuch für Praktiker und gibt Einblicke auch in die Rechtsverhältnisse verwandter Berufszweige.
In acht Einzelbeiträgen werden aktuelle und praxisnahe Themen des Versicherungsrechts dogmatisch aufgearbeitet und praktikablen Lösungen zugeführt: Koban stellt im ersten Beitrag die Versicherungsvermittlungsrichtlinie und deren innerstaatliche Umsetzung kritisch dar. Korinek befasst sich im Anschluss mit der Solvenzbeurteilungspflicht des Versicherungsmaklers und mit dem Einfluss der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskontrolle auf die Pflichten des Maklers. Palten untersucht die gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufwandersatzanspruch des Versicherungsnehmers bei Erfüllung seiner Rettungsobliegenheit. Der Beitrag Perners beschäftigt sich mit Fragen des Vertragsabschlusses im Versicherungsrecht, die durch eine rezente Entscheidung des OGH aufgeworfen werden. Reinbacher erörtert, ob das Kriterium des „unvorhergesehen“ eintretenden Sachschadens in den AVB der Technischen Versicherungszweige den Versicherungsschutz bereits bei leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ausschließt. Rubin geht der Frage nach, ob eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Billigkeitshaftung Deliktsunfähiger zu berücksichtigen ist. Vonkilch beschäftigt sich mit dem Schicksal vereinbarter Dauerrabatte bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Wieser erörtert schließlich die Konsequenzen des anfänglichen Fehlens der Gruppenzugehörigkeit in der Gruppenversicherung.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts sieht sich die Versicherungswirtschaft existenziellen Herausforderungen gegenüber. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war der Versicherungsmarkt durch regulierte Verhältnisse homogen und konsonant. Die Deregulierung und die Veränderungen der externen Rahmenbedingungen haben jedoch zu einem strukturellen Wandel hin zu einem kompetitiven Markt geführt. Die Arbeitsbedingungen für Versicherungsvermittler werden sich ebenfalls grundlegend ändern. Mit der Verabschiedung einer Richtlinie zur Versicherungsvermittlung wird das Vermittlerwesen in allen europäischen Mitgliedsländern reguliert, der Verbraucherschutz verbessert und die Niederlassungs- sowie Dienstleistungsfreiheit für Vermittler eingeführt. Der Telefonverkauf wird gemäß den neuen Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen geregelt. Aktuell werden auch die Zulässigkeit von Exklusivprodukten und abgestimmte Verhaltensweisen in der Branche intensiv diskutiert. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung trat am 1. April 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird nach neuen Wegen der Kooperation und Partnerschaft im Vertrieb gesucht, wobei ein erfolgreiches Modell einer Franchiseagentur vorgestellt wird. In diesem Sammelband sind die Manuskripte von Vorträgen veröffentlicht, die im Frühjahr 2003 gehalten wurden, um zur Diskussion und als Denkanstoß für zukünftige Fragen der Versicherungsvermittlung zu dienen.