Gabriele Burmester Livres





Die Aufgabe der Juristenfakultäten
- 142pages
- 5 heures de lecture
Otto Theisen war von 1971 bis 1979 Justizminister in Rheinland-Pfalz und spielte eine entscheidende Rolle bei der Gründung der Richterakademie (1973) sowie der Juristenfakultät in Trier im Wintersemester 1975/76. Er initiierte auch die Gesellschaft für Rechtspolitik, die die Bitburger Gespräche veranstaltet, um aktuelle Themen zu erörtern. Für seinen Beitrag zum Ausbau der Juristenfakultät erhielt er 1980 die Ehrendoktorwürde. Anlässlich seines 70. Geburtstags organisierte die Fakultät ein Symposion über die Rolle der Juristenfakultäten, dessen Vorträge hier veröffentlicht werden. Horst Ehmann thematisiert die Herausforderungen der Zivilrechtslehrer und argumentiert, dass die Probleme in der Lehre und die Rechtsunsicherheit nicht durch zu viel, sondern durch zu wenig wissenschaftliche Arbeit verursacht werden. Rainer Zaczyk hebt hervor, dass nur in einem von Praxisproblemen entlasteten Bereich der Universität die Grundlagen des Strafrechts erarbeitet werden können. Gerhard Robbers betont die verfassungsrechtliche Aufgabe der Fakultäten, die Einheit des Rechts zu bewahren. Gabriele Burmester kritisiert die marginalisierte Behandlung des Steuerrechts und plädiert für eine umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung damit. Peter Krause beleuchtet die Rolle der Juristenfakultät als Interpretin kanonisierter Rechtstexte.
Werden Sachverhalte von mehreren Staaten gleichzeitig geregelt, so entstehen internationale Regelungsüberschneidungen. Diese können zu mehrfachen Belastungen oder Begünstigungen oder zu gegenläufigen Anordnungen führen. Auf der Grundlage allgemeiner staats- und völkerrechtlicher Erwägungen und spezifisch steuerrechtlicher Kriterien entwickelt die Verfasserin ein ideales System, das internationale Steuerüberschneidungen durch Begrenzung der Steuerhoheiten vermeidet. Diesem Idealsystem werden die realen Steuersysteme der Staaten gegenübergestellt. Dabei kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß das Idealsystem mit den inneren, uni- oder bilateral begrenzten Realsystemen der Staaten übereinstimmt; Widersprüche bestehen nur gegenüber den äußeren, grundsätzlich unbegrenzten Realsystemen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen rechtssystematische und methodologische Probleme. Die Verfasserin verknüpft dabei die Grenzmaterie Steuerrecht innerdisziplinär mit anderen Rechtsgebieten und interdisziplinär mit wirtschaftswissenschaftlichen Bezugspunkten. Neben der interstaatlichen findet gleichzeitig die innerstaatliche Sachgerechtigkeit Berücksichtigung.