Zentrale Arbeitsvertragsgestaltung in der Kirche: Ausweg oder Irrweg
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Der so genannte Dritte Weg hat auch weiterhin Zukunft, wenn er als Konsensverfahren verstanden wird und man dabei auf Machtmittel verzichtet, um Beschlüsse zu erreichen. Der kirchliche Dienst wird auch in Zukunft glaubhaft sein, solange bei den Bemühungen um soziale Standards der eigentliche Auftrag der Kirche nicht verwässert wird. Die Dienstgemeinschaft kann dann gelingen, wenn Unterschiede nicht vertuscht werden, daraus aber keine Gegensätze entstehen. Absolute Gleichberechtigung aller Mitglieder, Wertschätzung und Grundvertrauen sind Voraussetzung. Wolfgang Rückl
Als Folge der Rentenreform 2001 der gesetzlichen Rentenversicherung wurde auch das System der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen und kirchlichen Dienst reformiert. Das Buch erläutert das neue System der betrieblichen Altersversorgung in den vielfältigen Einrichtungen des kirchlichen Dienstes. Dabei werden auch die zusätzlichen Möglichkeiten einer privaten Vorsorge im Rahmen der kirchlichen Altersvorsorge berücksichtigt. Dargestellt sind auch die abweichenden Regelungen der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln sowie weitere zusätzliche kirchliche Regelungen. Das Werk kann Mitarbeitern Hilfestellungen bei ihrer persönlichen Alterssicherung geben und zeigt auf, welche Eigenvorsorgekonzepte im kirchlichen Bereich bestehen. Vier detaillierte Checklisten im Anhang erleichtern die Suche nach der im Einzelfall sinnvollsten Lösung.