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Ute Mager

    25 décembre 1962
    Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Europarecht
    Die Rechtswissenschaft aus der Sicht ihrer Nachbardisziplinen
    Der massgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten
    Einrichtungsgarantien
    Staatsrecht II
    Staatsrecht I
    • Staatsrecht I

      Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge

      Staatsrecht I
    • Staatsrecht II

      Grundrechte

      Die Uberarbeitung bringt das Lehrbuch auf den aktuellen Stand. Es wurde erganzt um ein Kapitel zur Corona-Pandemie. Im Ubrigen folgt der Aufbau des Buches wie zuvor einer thematischen Ordnung, die von der Person ausgeht und sodann in konzentrischen Kreisen deren verschiedene Bezuge zur Umwelt in den Blick nimmt: Familie und Schule, Religion, Kommunikation, Wirtschaftsleben und Zugehorigkeit zum Staat. Bezuge zum Europarecht werden berucksichtigt. Schemata fur die Grundrechtsprufung finden sich im Abschnitt zu den allgemeinen Grundrechtslehren. Die systematische Darstellung wird anhand von 16 Fallen mit ausformulierten Losungsvorschlagen veranschaulicht. Rechtsprechungs- und Literaturhinweise orientieren sich am Ausbildungszweck. Das Lehrbuch richtet sich nicht nur an Studienanfanger, sondern insbesondere auch an Examenskandidatinnen und -kandidaten.

      Staatsrecht II
    • Einrichtungsgarantien

      Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzmäßige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts

      • 527pages
      • 19 heures de lecture

      Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie „Einrichtungsgarantie“ dar.

      Einrichtungsgarantien