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Dirk Looschelders

    21 octobre 1960
    Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht
    2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum
    Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts -
    Schuldrecht
    Schuldrecht Allgemeiner Teil
    Schuldrecht - Besonderer Teil
    • Aus dem Inhalt Das Werk vermittelt prägnant und verständlich die Systematik des Besonderen Schuldrechts. Behandelt werden die Veräußerungs- und Kreditverträge wie Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen und Verbraucherkreditverträge, Miete, Leasing, Pacht, Leihe und Sachdarlehen als Überlassungsverträge, die Tätigkeitsverträge wie Dienst-, Werk-, Arzt-, Reise- und Maklervertrag, Bürgschaft und Vergleich, sowie Schuldanerkenntnis, GoA, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht. Bei der Darstellung werden die Verbindungen der vertraglichen Schuldverhältnisse zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht anschaulich herausgearbeitet. Zahlreiche, überwiegend der Rechtsprechung entnommene Beispiele verdeutlichen, in welcher Form die erörterten Probleme in der Fallbearbeitung relevant werden können. Erläuterungen und Hinweise auf die jeweils einschlägigen Leitentscheidungen, welche das geltende Recht ausformen, runden die ausführliche Darstellung ab. Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2019 und berücksichtigt besonders die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Autor Prof. Dr. Dirk Looschelders ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

      Schuldrecht - Besonderer Teil
    • Vorteile - Klare, gut strukturierte Darstellung - Anschauliche Beispiele - Aufbauschemata Zum Werk Das Werk erläutert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts in klarer präziser Sprache. Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung verdeutlichen, in welcher Form die erörterten Probleme bei der Fallbearbeitung relevant werden können. Im Anhang finden sich außerdem sechs ausführlichere Fälle mit Lösungen. Inhalt - Grundlagen und Entstehung von Schuldverhältnissen - Inhalt des Schuldverhältnisses - Erlöschen der Leistungspflicht - Schadensersatz, Rücktritt, Wegfall der Gegenleistungspflicht und sonstige Fälle der Leistungsstörung - Rückabwicklung von Verträgen und die Beteiligung Mehrerer - Leistungsstörungsrecht in der Fallbearbeitung Zielgruppe Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare, AG-Leiter.

      Schuldrecht Allgemeiner Teil
    • Klare, gut strukturierte Darstellung Vorteile - Anschauliche Beispiele und Aufbauschemata - Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung sind eingearbeitet Zum Werk Kein anderes Lehrbuch hat diese einfache, verständliche Sprache. Gegenüber anderen klassisch „romanhaft“ geschriebenen Lehrbüchern zeichnet sich „Looschelders BT“ durch die gute Mischung aus kompakter Darstellung und umfangreicher Wissensvermittlung aus. Dadurch eignet er sich sowohl für den Studienanfänger, als auch für den Examenskandidaten. Das Werk vermittelt die Systematik des Schuldrechts prägnant und verständlich. So werden die Verbindungen der vertraglichen Schuldverhältnisse zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht anschaulich herausgearbeitet. Inhalt - Veräußerungs- und Kreditverträge wie Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen und Verbraucherkreditverträge - Miete, Leasing, Pacht, Leihe und Sachdarlehen als Überlassungsverträge - die Tätigkeitsverträge wie Dienst-, Werk-, Arzt-, Reise- und Maklervertrag - Bürgschaft und Vergleich, sowie Schuldanerkenntnis - GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht Zielgruppe Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare, AG-Leiter.

      Schuldrecht
    • Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen. Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein Mehr oder Weniger - eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.

      Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform / Mehr-oder-weniger statt Alles-oder-nichts -
    • Am 11. Mai 2012 fand das 2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Im Rahmen dieser Kooperationsveranstaltung des Instituts für Versicherungsrecht der Universität Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde über aktuelle Probleme des Personenschadens diskutiert. Verkehrsunfälle führen immer wieder zu Personenschäden. Im Anschluss daran stellen sich sowohl für den Geschädigten als auch für sein Umfeld Fragen nach Ersatzansprüchen. So kann sich für den Geschädigten ein Schaden daraus ergeben, dass er zur Führung des Haushalts nicht mehr in der Lage ist. Zudem können verletzungsbedingte Anpassungen am Wohnraum notwendig werden. Daneben stellen sich auch für die Sozialversicherungsträger, den Arbeitgeber oder private Schadenversicherer Fragen nach einem Ersatz von Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfällen. Drei Referenten aus den Bereichen Rechtsprechung, Wissenschaft und Versicherungswirtschaft gingen diesen und ähnlichen Problemen in ihren Beiträgen nach. Dabei nahmen sie insbesondere die hierzu ergangene Rechtsprechung in den Blick, die nicht immer zu einer einheitlichen Bewertung gelangt. Der Beitragsband richtet sich an Richter, Fachanwälte und andere Praktiker aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wissenschaftler.

      2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum
    • Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen trägt der Geschädigte oft eine Mitverantwortung für den entstandenen Schaden, was in der praktischen Rechtsanwendung eine immense Bedeutung hat. Die dogmatischen Grundlagen dieser Mitverantwortlichkeit sind jedoch bislang weitgehend ungeklärt. Dirk Looschelders untersucht die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten umfassend und rechtsvergleichend. Dabei zeigt sich, dass in allen analysierten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung des 'Verschuldens' des Geschädigten besondere Schwierigkeiten aufweist. 'Verschulden' bezieht sich im Allgemeinen auf rechtswidriges Verhalten, während die Mitverursachung des eigenen Schadens nicht als rechtswidrig gilt. Looschelders löst dieses Dilemma, indem er das Verschulden des Geschädigten auf die hypothetische Verletzung von Verhaltensnormen bezieht, die die Mitverursachung des eigenen Schadens anmahnen. Er stützt sich auf Kants Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen moralischen Forderungen. Darauf aufbauend untersucht er die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit gemäß § 254 BGB. Die für den Schädiger relevanten Zurechnungskriterien müssen entsprechend auf den Geschädigten angewandt werden. Abschließend erörtert Looschelders die Grundsätze zur Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem.

      Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht
    • Mit diesem Kommentar erschließt sich das gesamte Privatversicherungsrecht, denn neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle wichtigen Bereiche des Versicherungsrechts ausführlich erläutert: - Haftpflicht - Produkthaftpflicht - Allg. Kraftfahrtbedingungen - D& O (Managerhaftung) - Umweltschaden und -haftpflicht - Employment - Betriebsunterbrechung - Hausrat - Raub und Diebstahl - Reise - Betriebliche Altersversorgung - Versicherungsaufsichts- und –unternehmensrecht - EGVVG - VVG-Informationspflichtenverordnung - Europäisches und internationales Versicherungsrecht NEU in der 4. Auflage: Neu in das Werk aufgenommen wurden Kommentierungen - des neu in Kraft getretenen Versicherungsaufsichtsgesetzes - der Versicherungsbedingungen zur Cyberversicherung - der Versicherungsbedingungen zur Warranty & Indemnity-Versicherung (Transaktionsversicherung) Zahlreiche Gesetzesänderungen -insbesondere des VVG, sowie die Entwicklung der Rechtsprechung sind selbstverständlich berücksichtigt.

      Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    • Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die beiden Vorträge, die am 20.05.2019 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Versicherungsrecht“ zum Thema „Versicherungsaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT von Versicherungsunternehmen“ gehalten wurden. Zum einen enthält der Tagungsband einen Beitrag über die Entwicklungen der IT-Governance, Geschäftsleiterverantwortung und Organhaftung. Zum anderen werden die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht 2018 eingeführten neuen Anforderungen für Vorstand und IT-Steuerung erörtert. Insgesamt bietet die Digitalisierung im Versicherungswesen viele Chancen; allerdings haben auch die damit einhergehenden Risiken zunehmend rechtliche Relevanz erhalten. Um Sicherheit gewährleisten zu können, ist es wichtig, die Aufsichtspraxis an den fortschreitenden Digitalisierungsprozess anzupassen, was sich auch in den gesteigerten Anforderungen an das Informationsrisikomanagement der Versicherungsunternehmen zeigt. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Erwartungen an die IT-Kenntnisse der Geschäftsleiter und die Möglichkeiten der Delegation von Kontrollaufgaben neu zu bewerten. Der Sammelband richtet sich an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.

      Versicherungsaufsichtsrechtliche Anforderungen an die Informationstechnologie von Versicherungsunternehmen