Grundzüge des neuen Behindertenrechts
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Mit dem zum 01.07.2001 in Kraft getretenen Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) werden die bislang in verschiedenen Gesetzbüchern enthaltenen Vorschriften zur Rehabilitation und zur Teilhabe behinderter Menschen zusammengefasst und das Schwerbehindertengesetz integriert. Der Kommentar enthält die kompetente und kompakte Erläuterung des SGB IX, die sich orientiert an den Bedürfnissen der Praxis, der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen und Vereinbarungen der Leistungsträger. Der Kommentar bietet Hilfen für die tägliche Arbeit wie Mustervereinbarungen und -satzungen, alle wichtigen Verordnungen, Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit und Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Für die notwendige Praxisrelevanz und die Informationen aus erster Hand sorgen die Autoren aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, dem Deutschen Bundestag und der Fachanwaltschaft. Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren Marion Götz, VDR, Berlin; Günther Schäfer, Bundesarbeits-gemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt a. M.; Brigitte Steck, ORR im Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Berlin; Martin Vogt, RD im Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Berlin Für Rehabilitationsträger, Integrationsämter, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände und Personalabteilungen in Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter, Rechtsanwälte und Richter.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Behindertengleichstellungsgesetz
Zum Werk Der Kommentar erläutert kompetent und kompakt das SGB IX. Er orientiert sich dazu an den Bedürfnissen der Praxis, der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen und Vereinbarungen der Leistungsträger. Darüber hinaus enthält er Hilfen für die tägliche Arbeit wie Mustervereinbarungen und -satzungen, wichtige Verordnungen, Anhaltspunkte für die## gutachterliche Tätigkeit und Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Vorteile auf einen Blickorientiert an der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichtesystematisch überzeugend Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung sowie die erlassenen Änderungsgesetze, insbesondere durch dasBundesteilhabegesetz mit Wirkung zum 1.1.2020, mit dem das Eingliederungshilferecht in das SGB IX überführt worden istAngehörigen-EntlastungsgesetzGesetz zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches SozialgesetzMDK-ReformgesetzTeilhabestärkungsgesetz und dasKinder- und Jugendstärkungsgesetz. Zielgruppe Für Rehabilitationsträger, Integrationsämter, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände und Personalabteilungen in Unternehmen sowie Betriebs- und Personalratsgremien, Schwerbehindertenvertretungen, Rechtsanwaltschaft sowie Richterinnen und Richter.
Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen hat die häusliche Pflege an Bedeutung gewonnen. Seit den 2000er Jahren gibt es politische Bestrebungen, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege durch bessere Freistellungsmöglichkeiten zu fördern und das Potenzial familiärer Pflegepersonen zu aktivieren. Michael Kossens analysiert das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz als Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege und identifiziert Novellierungsbedarf. Er untersucht, ob das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz tatsächlich einen signifikanten Beitrag zur besseren Vereinbarkeit leisten können. Zunächst werden die Lebenslagen von Pflegebedürftigen und Pflegenden im Rahmen eines Literaturdiskurses sowie frühere Untersuchungen zur Wirkung des Pflegezeitgesetzes betrachtet. Kossens erarbeitet den Änderungsbedarf, wobei er die Schwachstellen des Gesetzes aufzeigt: die zu kurze Pflegezeit von maximal sechs Monaten, der eng gefasste Personenkreis mit Anspruchsberechtigung und die unzureichende finanzielle Unterstützung während der Pflegezeit. Abschließend wird das ab 2012 geltende Familienpflegezeitgesetz kritisch gewürdigt, und es werden Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung gegeben.
Am 1.1.2012 ist das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten - rund drei Jahre nach dem Pflegezeitgesetz. Ziel beider Gesetze ist es, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu verbessern
Der Kommentar bietet eine kompetente und kompakte Erläuterung des SGB IX, orientiert an den praktischen Bedürfnissen, der aktuellen Rechtsprechung sowie den Empfehlungen der Leistungsträger. Er enthält Hilfen für die tägliche Arbeit, darunter Mustervereinbarungen, wichtige Verordnungen, Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit und Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Die 3. Auflage berücksichtigt Änderungen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und das Gesetz zur Einführung unterstützten Beschäftigung (§ 38a SGB IX). Zudem ist umfangreiche neue Rechtsprechung eingearbeitet, insbesondere zu den Themen betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) und Kündigungsschutz (§ 90 Abs. 2a SGB X). Bearbeitet von einem erfahrenen Team, richtet sich das Werk an Rehabilitationsträger, Integrationsämter, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände sowie Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter, Rechtsanwälte und Richter.