Die aktive Grenzschichtbeeinflussung durch pneumatische Wirbelgeneratoren kann für zukünftige Entwürfe im Bereich der Flugzeug- und Triebwerksaerodynamik eine Möglichkeit zur Effizienzsteigerung sein. Dafür müssen die strömungsmechanischen Prozesse und ihre Wirkung bekannt sein. Eine systematische Untersuchung der Sensitivitäten der induzierten Wirbelstrukturen erzeugt durch einen angestellten Loch- und einen schräg gestellten Schlitzaktuator wird in dieser Arbeit durchgeführt. Ein ebenes Plattenexperiment mit Verdrängungskörper dient dabei als Versuchsträger. Die Bestimmung der induzierten Wirbelströmungen wird unter Verwendung der Particle Image Velocimetry durchgeführt. Durch die Ergebnisse kann gezeigt werden, dass es für einen maximalen Impulstransport in Wandnähe für gegebene Randbedingungen eine optimale Konfiguration für das Loch und den Schlitz gibt. Mit dynamischem Ausblasen kann eine Effizienzsteigerung durch eine Reduzierung des eingesetzten Massenstromes bei gleicher Wirkung erzielt werden. Die Turbulenzeigenschaften der Grenzschichtströmung in Wechselwirkung mit der induzierten VVirbelströmung ebenso wie der Einfluss eines Druckgradienten werden detailliert beschrieben.
Jens Ortmanns Livres


Das Überweisungsgesetz vom 21. Juli 1999 kodifiziert das Überweisungsrecht in den §§ 675-676g BGB. Eine detaillierte Analyse der Vorschriften zeigt, dass es zahlreiche Auslegungsprobleme bezüglich der Überweisungspflicht des überweisenden Kreditinstituts, der Ausführungsfristen, der Kündigung des Überweisungsvertrags und der Haftung gibt. Zudem fehlen zu verschiedenen Fragen im Bereich des Überweisungsvertrags und der Haftung des überweisenden Kreditinstituts klare oder vollständige Regelungen. Diese Arbeit untersucht, wie die einzelnen Rechtsprobleme im Kontext der Vertragstypenkonstruktion des Überweisungsgesetzes gelöst und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept vereinheitlicht werden können. Es wird festgestellt, dass das neue Recht der Banküberweisung in vielen Aspekten von den traditionellen Grundsätzen des Giro- und Überweisungsrechts abweicht. Insbesondere gibt es im neuen Überweisungsrecht keinen Raum mehr für die Rechtsfigur des weitergeleiteten Auftrags und die Inanspruchnahme von Zwischenbanken im Rahmen der Drittschadensliquidation. Auch die Streitfrage, ob die zwischengeschalteten Kreditinstitute als Erfüllungsgehilfen des überweisenden Kreditinstituts gelten, ist nun entschieden. Die in dieser Arbeit vorgeschlagenen Lösungen können die bestehenden Rechtsprobleme im neuen Recht der Banküberweisung adressieren.