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Rainer Hüttemann

    Steuerrecht an der Universität Bonn
    Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsmissbrauch im Steuerrecht
    Landesstiftungsrecht
    Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?
    Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit
    Leistungsstörungen bei Personengesellschaften
    • Nach der Modernisierung des BGB-Stiftungsrechts im Jahr 2002 mussten alle Bundesländer ihre Landesstiftungsgesetze überarbeiten und an die neuen Vorgaben anpassen. Mit dem neuen Stiftungsgesetz von Sachsen-Anhalt wurde dieser Reformprozess 2011 abgeschlossen. Das vorliegende Werk bietet eine länderübergreifende Darstellung des neuen Landesstiftungsrechts nach thematischen Gesichtspunkten. Es behandelt die Entwicklung des Stiftungsrechts auf Bundes- und Landesebene, den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und die Rolle des Stifterwillens, kollisionsrechtliche Fragen sowie das Anerkennungsverfahren. Weitere Themen sind Stiftungsverzeichnisse, Vertretungsbescheinigungen, Stiftungsverwaltung, Vermögensverwaltung und -anlage, die Rechtsstellung der Organe, Rechnungslegung, Satzungs- und Strukturänderungen, Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht sowie besondere Stiftungsformen wie Familien-, kommunale, kirchliche Stiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die vergleichende Untersuchung zeigt die Annäherung der Landesstiftungsgesetze und beleuchtet verbleibende landesrechtliche Besonderheiten. Zur praktischen Arbeit sind im Anhang die relevanten Paragraphen des BGB sowie sämtliche Stiftungsgesetze der Länder abgedruckt. Die Herausgeber und Autoren sind anerkannte Experten des Stiftungsrechts aus Wissenschaft, Verwaltung und Beratung.

      Landesstiftungsrecht
    • Seit der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg wird an der Universität Bonn das Steuerrecht in akademischer Lehre und Forschung gepflegt. So bedeutende Namen wie Albert Hensel und Werner Flume sind damit verbunden. Das hier vorgelegte kleine Stück von der Geschichte der vergleichsweise jungen Disziplin des Steuerrechts reicht jedoch - wie der einleitende wissenschaftsgeschichtliche Abriß, insbesondere aber die wiedergegebenen steuerrechtlichen Arbeiten zeigen - in vielfältigen Aspekten über Bonn hinaus. Zwei oder drei zentrale und programmatische, das Fach voranbringende und teilweise nur schwer zugängliche Aufsätze der Protagonisten des Bonner Steuerrechts werden in diesem Band erneut publiziert.

      Steuerrecht an der Universität Bonn
    • Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

      • 669pages
      • 24 heures de lecture

      Das neue Werk bietet eine umfassende Aufbereitung des gesamten Gemeinnützigkeitsrechts: praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert. Mit allen direkten und indirekten Steuervergünstigungen, Erläuterungen zu begünstigten Körperschaften und Zwecken, Grundsätzen des Gemeinnützigkeitsrechts, gemeinnütziger Mittelverwendung, wirtschaftlicher Betätigung und Besteuerung, Spendenabzug sowie Erbschaftsteuer. Zahlreiche Beispiele erleichtern die Umsetzung.

      Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
    • Die partielle Steuerpflicht der öffentlichen Hand mit ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung ist in ihren rechtlichen Grundlagen und Besteuerungsfolgen nach wie vor umstritten: Wer ist Subjekt der Besteuerung? Wie ist die steuerpflichtige Sphäre vom steuerfreien Hoheitsbereich abzugrenzen? Auf welcher Grundlage ist das steuerpflichtige Einkommen der Trägerkörperschaft mit ihren Betrieben gewerblicher Art zu ermitteln? Können Betriebe gewerblicher Art für steuerliche Zwecke zusammengefasst werden? Unter welchen Voraussetzungen können Betriebe gewerblicher Art gemeinnützig sein? Ausgehend vom Sinn und Zweck der Besteuerung der öffentlichen Hand unterzieht Hüttemann die in Rechtsprechung und Finanzverwaltung entwickelten Grundsätze zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art einer kritischen Überprüfung. Dabei zeigt sich, dass viele Besonderheiten bei der Besteuerung der öffentlichen Hand weder gesetzlich begründet, noch durch die ratio legis der Steuerpflicht geboten sind. Der Verfasser plädiert für eine Rückbesinnung auf allgemeine Besteuerungsprinzipien und entwickelt auf dieser Grundlage ein alternatives Besteuerungskonzept.

      Die Besteuerung der öffentlichen Hand