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Mohr Lehrbuch: BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil - 8. Auflage

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Für die 8. Auflage wurde das Lehrbuch an vielen Stellen überarbeitet und ergänzt. Anlass dazu gab vor allem die Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie in das deutsche Recht. Dies führte unter anderem zu erheblichen Änderungen beim Begriff des Verbrauchers und bei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts des Verbrauchers. Auch die Veränderung des Begriffs der Textform und der neue Begriff der Ware waren zu berücksichtigen. Daneben wurden zahlreiche weiterführende höchstrichterliche Entscheidungen eingearbeitet. Dies gilt z. B. für die geänderte Rechtsprechung des BGH zu den Rechtsfolgen von Schwarzarbeit. Ebenso waren neue Urteile zum vertraglichen Schutz des Glückspielers vor seiner eigenen Spielsucht, zur Realofferte bei Strom- und Gaslieferung, zur Auslegung automatisierter Willenserklärungen und zum Erwerb eines „Schnäppchens“ bei einer Internet-Versteigerung darzustellen.

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Mohr Lehrbuch: BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil - 8. Auflage, Dieter Leipold

Langue
Année de publication
2015
Reliure
(souple),
État du livre
Abîmé
Prix
3,59 €

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Titre
Mohr Lehrbuch: BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil - 8. Auflage
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2015
Format
souple
Pages
561
ISBN10
3161539230
ISBN13
9783161539237
Séries
Description
Für die 8. Auflage wurde das Lehrbuch an vielen Stellen überarbeitet und ergänzt. Anlass dazu gab vor allem die Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie in das deutsche Recht. Dies führte unter anderem zu erheblichen Änderungen beim Begriff des Verbrauchers und bei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts des Verbrauchers. Auch die Veränderung des Begriffs der Textform und der neue Begriff der Ware waren zu berücksichtigen. Daneben wurden zahlreiche weiterführende höchstrichterliche Entscheidungen eingearbeitet. Dies gilt z. B. für die geänderte Rechtsprechung des BGH zu den Rechtsfolgen von Schwarzarbeit. Ebenso waren neue Urteile zum vertraglichen Schutz des Glückspielers vor seiner eigenen Spielsucht, zur Realofferte bei Strom- und Gaslieferung, zur Auslegung automatisierter Willenserklärungen und zum Erwerb eines „Schnäppchens“ bei einer Internet-Versteigerung darzustellen.