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Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG

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Das Kündigungsschutzrecht wird von einer Vielzahl gesetzlich nicht geregelter Prinzipien geprägt, die in ihrer Folge zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung führen. Den Ausgangspunkt der richterrechtlich geformten Prinzipien bildet dabei das herrschende Verständnis des Verhältnisses der außerordentlichen (Arbeitgeber-)Kündigung zur ordentlichen Kündigung nach den Vorschriften des KSchG als Stufenverhältnis mit der Folge der wechselseitigen Übertragung der Prinzipien auf den jeweils anderen Kündigungsgrund. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die überwiegende Ansicht zum Verhältnis der beiden Kündigungsarten zueinander kritisch zu hinterfragen und mittels einer Bestimmung des Wesens der beiden Kündigungsarten, insbesondere der Kündigungsgründe, zu einer Systematisierung beizutragen.

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Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG, Liv Heimbach, Peter Kreutz, Dieter Reuter

Langue
Année de publication
2009
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(souple),
État du livre
Abîmé
Prix
66,96 €

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Titre
Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG
Langue
Allemand
Éditeur
Peter Lang
Publié
2009
Format
souple
Pages
188
ISBN10
3631576234
ISBN13
9783631576236
Séries
Description
Das Kündigungsschutzrecht wird von einer Vielzahl gesetzlich nicht geregelter Prinzipien geprägt, die in ihrer Folge zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung führen. Den Ausgangspunkt der richterrechtlich geformten Prinzipien bildet dabei das herrschende Verständnis des Verhältnisses der außerordentlichen (Arbeitgeber-)Kündigung zur ordentlichen Kündigung nach den Vorschriften des KSchG als Stufenverhältnis mit der Folge der wechselseitigen Übertragung der Prinzipien auf den jeweils anderen Kündigungsgrund. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die überwiegende Ansicht zum Verhältnis der beiden Kündigungsarten zueinander kritisch zu hinterfragen und mittels einer Bestimmung des Wesens der beiden Kündigungsarten, insbesondere der Kündigungsgründe, zu einer Systematisierung beizutragen.