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Das Sicherheitsgefühl und die Polizei

Darf Die Polizei Das Sicherheitsgefuhl Schutzen?

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Sicherheit ist nicht mehr nur objektive Sicherheit, sondern hat auch eine subjektive Seite, das Sicherheitsgefühl. Dieses ist vermehrt Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden. Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln nicht mehr nur mit der objektiven Sicherheit, sondern zunehmend auch mit dem Sicherheitsgefühl. Christoph S. Schewe befasst sich mit der Frage, ob die Polizei ihre eingreifenden Maßnahmen mit dem Sicherheitsgefühl rechtfertigen kann; oder anders formuliert: Ist das Sicherheitsgefühl ein polizeiliches Schutzgut? Dabei erörtert er zunächst, ob das Sicherheitsgefühl zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zählt. Mögliche Anknüpfungspunkte stellen dabei die Rechtsgüter Staatlichkeit, Demokratie und Freiheit von Furcht dar. Anschließend diskutiert er, ob das Sicherheitsgefühl vom Schutzgut öffentliche Ordnung erfasst wird. Überlegungen des Verfassers, inwieweit der Gesetzgeber das Sicherheitsgefühl durch Rechtsnormen polizeilichem Schutz unterstellen kann, runden die Publikation ab.

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Das Sicherheitsgefühl und die Polizei, Christoph S. Schewe

Langue
Année de publication
2009
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Titre
Das Sicherheitsgefühl und die Polizei
Sous-titre
Darf Die Polizei Das Sicherheitsgefuhl Schutzen?
Langue
Allemand
Publié
2009
Format
souple
Pages
338
ISBN10
3428130030
ISBN13
9783428130030
Séries
Description
Sicherheit ist nicht mehr nur objektive Sicherheit, sondern hat auch eine subjektive Seite, das Sicherheitsgefühl. Dieses ist vermehrt Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden. Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln nicht mehr nur mit der objektiven Sicherheit, sondern zunehmend auch mit dem Sicherheitsgefühl. Christoph S. Schewe befasst sich mit der Frage, ob die Polizei ihre eingreifenden Maßnahmen mit dem Sicherheitsgefühl rechtfertigen kann; oder anders formuliert: Ist das Sicherheitsgefühl ein polizeiliches Schutzgut? Dabei erörtert er zunächst, ob das Sicherheitsgefühl zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zählt. Mögliche Anknüpfungspunkte stellen dabei die Rechtsgüter Staatlichkeit, Demokratie und Freiheit von Furcht dar. Anschließend diskutiert er, ob das Sicherheitsgefühl vom Schutzgut öffentliche Ordnung erfasst wird. Überlegungen des Verfassers, inwieweit der Gesetzgeber das Sicherheitsgefühl durch Rechtsnormen polizeilichem Schutz unterstellen kann, runden die Publikation ab.