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Fälle zum Strafrecht

Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015

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Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.

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Fälle zum Strafrecht, Rolf Schmidt-Eisenlohr, Klaus Priebe

Langue
Année de publication
2014
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État du livre
Abîmé
Prix
10,26 €

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Titre
Fälle zum Strafrecht
Sous-titre
Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015
Langue
Allemand
Éditeur
Schmidt
Publié
2014
Format
souple
Pages
304
ISBN10
3866511388
ISBN13
9783866511385
Séries
Description
Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.