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Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage

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Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Transport- und Reiseversicherung - Haftpflichtversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Das neue Versicherungsvertragsgesetz hat die Erneuerung aller Musterbedingungen notwendig gemacht; der Gesetzgeber hat für die Einführung der neuen Bedingungswerke eine gesetzliche Erleichterung geschaffen. Grundsätzlich gilt: Die bisherigen Bedingungen konnten nur noch bis zum 31.12.2008 und auch nur für den Altbestand der Versicherungsverträge Verwendung finden; seit 1.1.2009 gilt das neue VVG ausnahmslos und die Versicherer mussten also bis zum 31.12.2008 neue oder angepasste Bedingungen eingeführt haben (vgl. Art. 1 Abs. 3 Einführungsgesetz VVG). Für Versicherungsaufsichtsbehörden, Versicherungsunternehmen, Richter, Rechtsanwälte.

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Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage, Heinrich Dorner

Langue
Année de publication
2009
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(souple),
État du livre
Bon
Prix
2,79 €

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Titre
Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage
Langue
Allemand
Éditeur
Beck
Publié
2009
Format
souple
Pages
808
ISBN10
3406575471
ISBN13
9783406575471
Séries
Description
Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Transport- und Reiseversicherung - Haftpflichtversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Das neue Versicherungsvertragsgesetz hat die Erneuerung aller Musterbedingungen notwendig gemacht; der Gesetzgeber hat für die Einführung der neuen Bedingungswerke eine gesetzliche Erleichterung geschaffen. Grundsätzlich gilt: Die bisherigen Bedingungen konnten nur noch bis zum 31.12.2008 und auch nur für den Altbestand der Versicherungsverträge Verwendung finden; seit 1.1.2009 gilt das neue VVG ausnahmslos und die Versicherer mussten also bis zum 31.12.2008 neue oder angepasste Bedingungen eingeführt haben (vgl. Art. 1 Abs. 3 Einführungsgesetz VVG). Für Versicherungsaufsichtsbehörden, Versicherungsunternehmen, Richter, Rechtsanwälte.