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Das forum necessitatis im europäischen Zuständigkeitsrecht

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Die Europäisierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts schreitet immer weiter voran. In den jüngsten europäischen Verordnungen, die die internationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten abschließend regeln, finden sich Regelungen zur internationalen Notzuständigkeit. Diese außerordentliche Zuständigkeit ermöglicht einem mitgliedstaatlichen Gericht sich für zuständig zu erklären, um den Kläger vor einer Rechtsverweigerung zu bewahren. Im Tatbestand verwenden diese Regelungen in der EuUntVO, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe als Voraussetzung der Notzuständigkeit. Der Autor versucht, diese Rechtsbegriffe auszulegen und mit Inhalt zu füllen, um eine einheitliche Handhabung der Notzuständigkeiten zu fördern. Dabei stützt er sich vor allem auf eine rechtsvergleichende Analyse nationaler Notzuständigkeiten in mitgliedstaatlichen und nicht mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen.

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Das forum necessitatis im europäischen Zuständigkeitsrecht, Maximilian Kübler-Wachendorff

Langue
Année de publication
2021
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Titre
Das forum necessitatis im europäischen Zuständigkeitsrecht
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2021
Format
souple
Pages
246
ISBN13
9783161599361
Séries
Description
Die Europäisierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts schreitet immer weiter voran. In den jüngsten europäischen Verordnungen, die die internationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten abschließend regeln, finden sich Regelungen zur internationalen Notzuständigkeit. Diese außerordentliche Zuständigkeit ermöglicht einem mitgliedstaatlichen Gericht sich für zuständig zu erklären, um den Kläger vor einer Rechtsverweigerung zu bewahren. Im Tatbestand verwenden diese Regelungen in der EuUntVO, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe als Voraussetzung der Notzuständigkeit. Der Autor versucht, diese Rechtsbegriffe auszulegen und mit Inhalt zu füllen, um eine einheitliche Handhabung der Notzuständigkeiten zu fördern. Dabei stützt er sich vor allem auf eine rechtsvergleichende Analyse nationaler Notzuständigkeiten in mitgliedstaatlichen und nicht mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen.