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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung

Dargestellt am Beispiel des finanzbehördlichen Verfahrensermessens i. S. d. § 88 Abs. 2 S. 2 AO

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Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von "Wirtschaftlichkeit", insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von "Wirtschaftlichkeit" als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.

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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, Stefanie Barfeld

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Année de publication
2024
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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung
Sous-titre
Dargestellt am Beispiel des finanzbehördlichen Verfahrensermessens i. S. d. § 88 Abs. 2 S. 2 AO
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2024
Format
souple
Pages
236
ISBN13
9783756016518
Séries
Description
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von "Wirtschaftlichkeit", insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von "Wirtschaftlichkeit" als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.