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Kraft-Wärme-Kopplung und Beihilfe

Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 28.3.2019

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In seinem Urteil vom 28.3.2019 entschied der EuGH, dass es sich beim EEG 2012 um keine Beihilfe handelt. In einer Detailanalyse anhand von zehn systemrelevanten Kriterien fuhrt der Autor den Beweis, dass dieses Urteil nicht nur auf das EEG, sondern auch auf das KWKG anwendbar ist. So handelt es sich jeweils um umlagefinanzierte Fordersysteme, die auf Privatrechtsbeziehungen beruhen und bei denen der Staat keine Verfugungsmacht oder Kontrolle hinsichtlich der Finanzmittel ausuben konne. Diese seien der Ersatz der Kostendifferenz zugunsten der Betreiber von KWK-Anlagen im Interesse des Klimaschutzes. Mangels Beihilfencharakters des KWKG entfalle kunftig ein Notifikationsverfahren. Auch inhaltlich bestunden keine Restriktionen durch Beihilfevorschriften.

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Kraft-Wärme-Kopplung und Beihilfe, Matthias Schmidt-Preuß

Langue
Année de publication
2020
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Titre
Kraft-Wärme-Kopplung und Beihilfe
Sous-titre
Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 28.3.2019
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2020
Format
souple
Pages
111
ISBN10
3848768259
ISBN13
9783848768257
Séries
Description
In seinem Urteil vom 28.3.2019 entschied der EuGH, dass es sich beim EEG 2012 um keine Beihilfe handelt. In einer Detailanalyse anhand von zehn systemrelevanten Kriterien fuhrt der Autor den Beweis, dass dieses Urteil nicht nur auf das EEG, sondern auch auf das KWKG anwendbar ist. So handelt es sich jeweils um umlagefinanzierte Fordersysteme, die auf Privatrechtsbeziehungen beruhen und bei denen der Staat keine Verfugungsmacht oder Kontrolle hinsichtlich der Finanzmittel ausuben konne. Diese seien der Ersatz der Kostendifferenz zugunsten der Betreiber von KWK-Anlagen im Interesse des Klimaschutzes. Mangels Beihilfencharakters des KWKG entfalle kunftig ein Notifikationsverfahren. Auch inhaltlich bestunden keine Restriktionen durch Beihilfevorschriften.