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Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen.

Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht.

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Die seit ihrer Etablierung durch das Grundsatzurteil des BGH seitens der Architekten kritisierte gesamtschuldnerische Haftung des bauuberwachenden Architekten und des ausfuhrenden Bauunternehmens stand bei den Beratungen uber das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zur Diskussion. Doch obwohl der Gesetzgeber eingeraumt hat, dass eine wirtschaftlich starkere Belastung der Architekten und damit ein Ungleichgewicht vorliege, das beseitigt werden musse, hat er an der gesamtschuldnerischen Haftung zum Schutz des Bestellers festgehalten und mit der Einfuhrung des 650t BGB eine wenig wirksame Minimallosung gefunden. Die Untersuchung zeigt, wie unter Beibehaltung der materiell-rechtlichen Grundsatze der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Prozessrechtsinstitut der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage die Stellung des Architekten gestarkt werden kann und muss. Grundlage ist eine prozessuale Privilegierung des Befreiungsanspruchs aus 426 BGB, der derzeit in der Baurechtspraxis mangels Moglichkeiten der rechtzeitigen prozessualen Durchsetzung ein Schattendasein fuhrt.

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Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen., Kathrin Spangenberg

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2020
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Titre
Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen.
Sous-titre
Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht.
Langue
Allemand
Publié
2020
Format
souple
Pages
154
ISBN10
3428158660
ISBN13
9783428158669
Séries
Description
Die seit ihrer Etablierung durch das Grundsatzurteil des BGH seitens der Architekten kritisierte gesamtschuldnerische Haftung des bauuberwachenden Architekten und des ausfuhrenden Bauunternehmens stand bei den Beratungen uber das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zur Diskussion. Doch obwohl der Gesetzgeber eingeraumt hat, dass eine wirtschaftlich starkere Belastung der Architekten und damit ein Ungleichgewicht vorliege, das beseitigt werden musse, hat er an der gesamtschuldnerischen Haftung zum Schutz des Bestellers festgehalten und mit der Einfuhrung des 650t BGB eine wenig wirksame Minimallosung gefunden. Die Untersuchung zeigt, wie unter Beibehaltung der materiell-rechtlichen Grundsatze der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Prozessrechtsinstitut der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage die Stellung des Architekten gestarkt werden kann und muss. Grundlage ist eine prozessuale Privilegierung des Befreiungsanspruchs aus 426 BGB, der derzeit in der Baurechtspraxis mangels Moglichkeiten der rechtzeitigen prozessualen Durchsetzung ein Schattendasein fuhrt.