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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung

Justiz- und Behördenakten in der Zeitgeschichtsforschung

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Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern - ein Gemeinschaftswerk des 'Forums Justizgeschichte' mit u. a. der Justizakademie NRW - verfolgt zwei °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?

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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung, Annette Weinke

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2021
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