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Die Aufhebung des Vorrangs des Geschiedenenunterhalts

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Durch das neue Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG) wurde der bisher geltende Vorrang des Geschiedenenunterhalts vor später begründeten Frauenunterhaltsansprüchen aufgehoben. Diese Neuregelung ist zum Teil stark kritisiert worden, und es wurden auch verfassungsrechtliche Einwände erhoben. Der Autor geht diesen Einwänden nach und kommt aufgrund eingehender Untersuchungen zu dem Ergebnis: Die neue Rangregelung verstößt gegen die Gleichberechtigung gemäß Art. 3 Abs. 2 GG. Sie verstößt außerdem gegen die durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Wahlfreiheit, sich für eine Ehe mit herkömmlicher Aufgabenteilung zu entscheiden. Auch das Übergangsrecht entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Autor war mehrere Jahre als Familienrichter tätig, davon ein Jahr auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht im Dezernat Familienrecht. Seine Untersuchung ist eine wichtige Hilfe in den zahlreichen Unterhaltsverfahren, die jetzt und in den kommenden Jahren anhängig werden.

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Die Aufhebung des Vorrangs des Geschiedenenunterhalts, Wolfgang Morawietz

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2009
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