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Der Selbstbehalt für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern gemäß § 93 II 3 AktG

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Am 5. August 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ § 93 II 3 AktG eingeführt. Vorstände von Aktiengesellschaften sind nun gehalten, für den Fall des Bestehens einer D& O-Versicherung einen Selbstbehalt am Schaden persönlich zu tragen. Die Norm ist als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008/2009 zu sehen, deren Ursache man in mangelndem Risikobewusstsein der Vorstände erblickte. Der Verfasser untersucht umfassend den Regelungsinhalt des § 93 II 3 AktG, der in unterschiedliche rechtliche Strukturen eingreift und in vielen Punkten unscharf ist. Die zahlreichen offenen Rechtsfragen werden vertieft betrachtet und praxisnah gelöst. Dies sind unter anderem · die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Selbstbehaltsvereinbarungspflicht, · die Definition des Schadens, an welchen § 93 II 3 AktG anknüpft, · die zeitliche Berechnungsgrundlage des Pflichtselbstbehalts und · die praktisch häufige Situation eines Vergleichs. Im Anschluss wird die Handhabung des Selbstbehalts in der Praxis thematisiert. Hervorzuheben sind die Bewertung verschiedener Versicherungsprodukte zur Abdeckung des Selbstbehalts und ihre Gestaltung in der Praxis. Das Werk zeichnet sich durch seinen Praxisbezug aus. Es richtet sich an (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen sowie Wissenschaftler, die sich mit der D& O-Versicherung befassen.

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Der Selbstbehalt für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern gemäß § 93 II 3 AktG, Gerrit Mesch

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2014
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