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Neues Recht der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland

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Mit der am 1.1.2003 erfolgten Umsetzung der 4. EU-Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie in nationales Recht ändert sich die Regulierungspraxis bei Verkehrsunfällen im Ausland grundlegend: Alle ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherungen haben in jedem EU-Staat nunmehr einen Schadenregulierungsbeauftragten zu bestellen, der den Schaden innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung des Anspruches durch den Geschädigten abwickeln muss. Damit ist eine Regulierung nunmehr - innerhalb des Herkunftslandes des Geschädigten - in der eigenen Landessprache und - innerhalb eines gesicherten Zeitraums möglich. Die Neuerscheinung gibt einen raschen und leicht verständlichen Überblick über die einschneidenden Neuerungen und bietet eine vollständige Einführung in die geänderte Praxis der Schadensabwicklung. Jochen Pamer ist als Rechtsanwalt seit langem mit versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen befasst und hat eine Reihe von Aufsätzen und Darstellungen zu diesen Bereichen veröffentlicht. Für Rechtsanwälte, Richter, Versicherungen.

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Neues Recht der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland, Jochen Pamer

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2003
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