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Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht

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Die wechselseitige Beteiligung zwischen Gesellschaften in ihren vielfältigen Ausprägungen ist eine Form der strategischen Allianz, mit der enge Unternehmensverbindungen gestaltet werden. Motive, Strukturierung und typische Nebenabreden sind Thema des ersten - rechtstatsächlichen - Teils der Arbeit. Darauf aufbauend berücksichtigt der zweite - gesellschaftsrechtliche - Teil auch rechtsformübergreifende und grenzüberschreitende Fälle. Im dritten - wettbewerbsrechtlichen - Teil weist die Autorin nach, daß die ökonomische Interessenverflechtung in der wechselseitigen Beteiligung eine besondere Beurteilung gebietet, im Rahmen sowohl des Verbots horizontaler Verhaltenskonzentrierungen als auch der Zusammenschlußkontrolle.

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Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht, Kerstin Schmidt

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1995
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