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Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung im Strafvollzug

Vereinbarkeit mit anderen, insbesondere höherrangigen Rechtsquellen

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KurzbeschreibungDie Arbeit von Strafgefangenen bildet einen elementaren Eckpfeiler des Strafvollzuges. Arbeit und damit einhergehend der Entlohnung Strafgefangener wird ein ganzer Kanon an wichtigen Funktionen im Bereich der Resozialisierung zugeschrieben. Diese Aufgabenzuweisungen sind nicht (nur) politischer Natur, sondern ergeben sich primär aus anderen, höher- und gleichrangigen Rechtsquellen. Beim Studium der Ausgestaltung des Bereichs der Arbeit von Strafgefangenen und der Regelungen zur tatsächlichen Höhe der Entlohnung für die geleistete Arbeit erspürte die Autorin gerade im Kontext mit den umfassenden Funktionszuweisungen ein ausgeprägtes Störgefühl. Dies bedingte die Untersuchung, ob die einfachrechtliche Ausgestaltung im Bereich der Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung so mit anderen Rechtsquellen überhaupt vereinbar sein kann.

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Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung im Strafvollzug, Laura Isabelle Marisken

Langue
Année de publication
2023
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Titre
Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung im Strafvollzug
Sous-titre
Vereinbarkeit mit anderen, insbesondere höherrangigen Rechtsquellen
Langue
Allemand
Publié
2023
Pages
477
ISBN10
3964100374
ISBN13
9783964100375
Séries
Description
KurzbeschreibungDie Arbeit von Strafgefangenen bildet einen elementaren Eckpfeiler des Strafvollzuges. Arbeit und damit einhergehend der Entlohnung Strafgefangener wird ein ganzer Kanon an wichtigen Funktionen im Bereich der Resozialisierung zugeschrieben. Diese Aufgabenzuweisungen sind nicht (nur) politischer Natur, sondern ergeben sich primär aus anderen, höher- und gleichrangigen Rechtsquellen. Beim Studium der Ausgestaltung des Bereichs der Arbeit von Strafgefangenen und der Regelungen zur tatsächlichen Höhe der Entlohnung für die geleistete Arbeit erspürte die Autorin gerade im Kontext mit den umfassenden Funktionszuweisungen ein ausgeprägtes Störgefühl. Dies bedingte die Untersuchung, ob die einfachrechtliche Ausgestaltung im Bereich der Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung so mit anderen Rechtsquellen überhaupt vereinbar sein kann.