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Schädigermehrheiten nach den §§ 1301 f ABGB

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Verkehrsunfälle, Bauschäden, Umweltschäden und Körperverletzungen sind häufige Beispiele für Schädigermehrheiten im Haftpflichtrecht. Wenn ein Schaden von mehreren Schädigern verursacht wird, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Geschädigte Ersatzansprüche geltend machen kann. Haftet jeder Schädiger für den Gesamtschaden oder nur für den von ihm konkret verursachten Teil? Was geschieht, wenn die Verursachungsanteile nicht mehr feststellbar sind oder der konkrete Schädiger unbekannt bleibt? Diese Fragestellungen sind nicht nur im Zivilrecht von Bedeutung, sondern auch in der praktischen Schadensregulierung durch Versicherungen, insbesondere wenn es um die Beteiligung mehrerer Haftpflichtversicherer am Schadensausgleich geht. David Bürkl untersucht die grundlegenden Haftungskonzepte der §§ 1301 f ABGB, führt rechtsvergleichende Analysen durch und berücksichtigt zahlreiche Sondergesetze. Er präsentiert akribisch die verschiedenen Lösungsansätze, die in Lehre und Rechtsprechung entwickelt wurden, bevor er seine eigenen Auffassungen darlegt. Die rechtspolitische Brisanz und praktische Relevanz dieser Themen sind offensichtlich und betreffen zahlreiche Bereiche des Haftpflichtrechts.

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Schädigermehrheiten nach den §§ 1301 f ABGB, David Bürkl

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2023
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