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BGB AT I - die Entstehung des Primäranspruchs

Das Prüfungswissen für Studium und Examen

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Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z. B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz. Inhalt: Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellvertretung

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BGB AT I - die Entstehung des Primäranspruchs, Karl-Edmund Hemmer

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2023
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