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Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 annektierte das neugegründete Deutsche Kaiserreich im Frankfurter Frieden Teile Ostfrankreichs, nämlich den überwiegenden Teil der beiden elsässischen Départements und ungefähr die Nordhälfte Lothringens als „Reichsland Elsaß-Lothringen“. Dadurch vergrößerte sich nicht nur der räumliche Geltungs-bereich des französischen Rechts in diesem Reich, sondern es wurde überdies auch die gesamte zu diesem Zeitpunkt geltende französische Rechtsordnung gleichsam importiert. Im Zuge des inneren Ausbaus des Kaiserreichs, zu dem eine breit angelegte Rechtsvereinheitlichung gehörte, traten maßgebliche Reichsgesetze wie die Reichsjustizgesetze (1877) oder Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch (1900) auch im sogenannten „Reichsland“ in Kraft, ohne daß jedoch die gesamte französische Rechtordnung dort außer Kraft gesetzt worden wäre. Jenseits verheerender Kriege erscheinen die von Deutschland 1871 annektierten und 1918 zurückübertragenen Gebiete Frankreichs als Regionen, in denen französisches und deutsches Recht in einen besonders engen Austausch miteinander getreten sind, sei es auf der Ebene des geltenden Normbestands, sei es auf der Ebene der alltäglichen Rechtsanwendung.
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Elsass-Lothringen als juristisches Laboratorium, Martin Löhnig
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- 2023
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