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Die Änderungsverordnung zur InstitutsVergV trat am 1. März 2017 in Kraft. Schwerpunktthemen : Schärfere Konturierung der Vergütungsarten Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.
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Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV), Arne Martin Buscher
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- 2014
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