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Praxisleitfaden ESUG

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Mit Inkrafttreten des ESUG am 1. März 2012 verändert sich das Insolvenzverfahren grundlegend und für die Anwendungspraxis gibt es große Herausforderungen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, die InsO als eine Sanierungsordnung zu etablieren kann dabei nur erreicht werden, wenn alle am Verfahren Beteiligten die sich aus dem Gesetz ergebenden Probleme erkennen und den gemeinsamen Willen aufbringen, sie im Sinne des Gesetzes zu lösen. Der Praxisleitfaden ESUG versteht sich dabei als erste Richtschnur für die Praxis, um die bereits heute erkennbaren weitreichenden Probleme einer praxistauglichen Lösung zuzuführen. Schwerpunkte sind dabei das Antragsverfahren (§ 13 InsO), die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a InsO), die Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenz- und Sachwalters (§§ 56, 56a InsO), die (vorläufige) Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO), das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) sowie die Grundzüge des Insolvenzplanverfahrens, wobei der Schwerpunkt auf der Einbeziehung der Gesellschaftsrechte in den Insolvenzplan liegt. Eine Synopse ESUG/InsO rundet das Werk sinnvoll ab.

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Praxisleitfaden ESUG, Gerrit Hölzle

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2012
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