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E-Partizipation im Verwaltungsverfahren

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§§ 44 a-g AVG regeln das Großverfahren nach AVG. Ab einer gewissen Menge an Beteiligten sind solche Verfahren faktisch nicht mehr über die bisher technisch verfügbaren, traditionellen Wege seriös abwickelbar. Sowohl die Zahl solcher Großverfahren wie auch die der am Verfahren Beteiligten wird in Zukunft, bedingt durch entsprechende Judikatur der europäischen Gerichtshöfe, aller Voraussicht nach zunehmen. Beispiele aus der Bundesrepublik Deutschland haben gezeigt, dass der gesellschaftliche Friede belastet wird, wenn in Großverfahren die Betroffenen den Eindruck bekommen, dass ihre Interessen nicht ausreichend ernstgenommen werden. Internetbasierte Systeme ermöglichen hier die Einbindung der Betroffenen in einer Form, die im Papierwege nicht möglich wäre. Diese Möglichkeiten zu analysieren, ist Aufgabe des vorliegenden Bandes.

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E-Partizipation im Verwaltungsverfahren, Manfred Matzka

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2011
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