Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 wurde die private Versicherungswirtschaft erstmals weit reichenden Gleichbehandlungspflichten unterworfen. Der Autor hat diese Gleichbehandlungspflichten in der Privatversicherung einer umfassenden rechtlichen Analyse unterzogen, die von einer Bestandsaufnahme statistischen Vorgehens in der Versicherungspraxis über die versicherungsökonomischen Hintergründe von Ungleichbehandlungen und eine detaillierte Beurteilung der einfachgesetzlichen Rechtslage zu einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Untersuchung reicht und durch eine Betrachtung des europarechtlichen Hintergrundes abgerundet wird. Im Zentrum steht die Frage, inwiefern der Gesetzgeber mit dem AGG die gegenläufigen Grundrechtspositionen von Versicherungsnehmern und Versicherern verfassungskonform ausgestaltet hat. Daneben widmet sich der Autor der Frage der Grundrechtsgeltung in Privatrechtsverhältnissen, insbesondere der von Gleichheitsgrundrechten, so dass die Arbeit über die konkrete verfassungsrechtliche Einordnung des AGG hinaus einen Beitrag zur Diskussion um die Drittwirkung von Gleichheitsgrundrechten liefert.
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Gleichbehandlungspflichten in der Privatversicherung, Tobias Richter
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2011
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Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 wurde die private Versicherungswirtschaft erstmals weit reichenden Gleichbehandlungspflichten unterworfen. Der Autor hat diese Gleichbehandlungspflichten in der Privatversicherung einer umfassenden rechtlichen Analyse unterzogen, die von einer Bestandsaufnahme statistischen Vorgehens in der Versicherungspraxis über die versicherungsökonomischen Hintergründe von Ungleichbehandlungen und eine detaillierte Beurteilung der einfachgesetzlichen Rechtslage zu einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Untersuchung reicht und durch eine Betrachtung des europarechtlichen Hintergrundes abgerundet wird. Im Zentrum steht die Frage, inwiefern der Gesetzgeber mit dem AGG die gegenläufigen Grundrechtspositionen von Versicherungsnehmern und Versicherern verfassungskonform ausgestaltet hat. Daneben widmet sich der Autor der Frage der Grundrechtsgeltung in Privatrechtsverhältnissen, insbesondere der von Gleichheitsgrundrechten, so dass die Arbeit über die konkrete verfassungsrechtliche Einordnung des AGG hinaus einen Beitrag zur Diskussion um die Drittwirkung von Gleichheitsgrundrechten liefert.