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Staatsziel Kultur

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Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des 15. Deutschen Bundestages hat in ihrem Zwischenbericht vom 1. Juni 2005 einstimmig empfohlen, den Artikel 20 des Grundgesetzes zu erg nzen mit der Formulierung "Der Staat sch tzt und f rdert die Kultur." Alle Parteien des Bundestages unterst tzten und unterst tzen diese Forderung. Gleichwohl bleibt das Vorhaben in seiner juristischen und politischen Bedeutung immer noch umstritten und in seiner m glichen praktischen Relevanz noch auszuf llen. Werden - z. B. - damit Kultur und kulturelle Bildung zum Bestandteil ffentlicher Daseinsvorsorge erkl rt? Und wenn ja, was bedeutete das? Was wird f r K nstler, Kulturschaffende und ihre Einrichtungen besser, wenn Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird? Reicht die vorgeschlagene Formulierung oder ist sie nur ein "zahnloser Tiger"? Bundesakademie f r kulturelle Bildung Wolfenb ttel und Deutscher Kulturrat haben mit einer Tagung im Mai 2006 die bislang eher unter Spezialisten gef hrte Diskussion f r einen weiteren Kreis der Kulturschaffenden und ihrer Verb nde sowie der kulturpolitisch Verantwortlichen und Interessierten aus Bund, L ndern und Kommunen ge ffnet. Der vorliegende Band macht die Beitr ge dieser Tagung allen Interessierten zug nglich.

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Staatsziel Kultur, Karl Ermert

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2007
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