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Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten

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Wirtschaftsprüfern wird durch die Wirtschaftsprüferordnung ein weites berufliches Betätigungsfeld eröffnet. Unterläuft dem Wirtschaftsprüfer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Fehler, so kann es zu Schäden beim Auftraggeber, etwa dem geprüften Unternehmen, kommen. In der Praxis verlassen sich häufig auch vertragsfremde Dritte auf den Bestätigungsvermerk, den Prüfungsbericht oder andere Arbeitsergebnisse des Prüfers. Zu denken ist dabei insb. an Kreditgeber, Investoren und Geschäftspartner von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse geprüft wurden. Diesen Dritten können durch die fehlerhafte Berufsausübung des Wirtschaftsprüfers unter Umständen beträchtliche Schäden entstehen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Untersuchung der aktuellen Haftungssituation bei Jahresabschlussprüfungen vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zur Thematik ergangenen Urteile sowie der neueren Entwicklungen im Schrifttum jenseits rechtspolitischer Erwägungen. Grundlage einer jeden Reform ist eine kritische Bestandsaufnahme. Die vorliegende Untersuchung versteht sich in diesem Sinne als Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion.

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Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten, Daniel J. Mirtschink

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2006
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