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In Strafsachen ist nicht selten unter Behörden und Verfahrensbeteiligten streitig, welcher Kanton für die Verfolgung und Beurteilung eines Falles zuständig ist. Bis Ende März 2004 entschied letztinstanzlich die Anklagekammer des Bundesgerichts über solche Streitigkeiten, ab April 2004 ist dafür die Beschwerdekammer des neu geschaffenen Bundesstrafgerichts in Bellinzona zuständig. Die zweite Auflage des Kommentars zu den Gerichtsstandsbestimmungen verarbeitet die neu dazugekommene Lehre und Rechtsprechung unter Berücksichtigung der neuen Formen der Kriminalität, der erweiterten Kompetenzen der Bundesanwaltschaft, des neuen Bundesstrafgerichts und des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sowie der Bemühungen der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz um eine Entschärfung der Gerichtsstandskonflikte.
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Interkantonale Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen, Erhard Schweri
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