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Die Testamentsvollstreckung

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Erblasser haben ein Interesse daran, im privaten wie auch im betrieblichen Bereich die von ihnen angeordnete Verwendung ihres Nachlasses sicherzustellen. Insbesondere durch das Instrument der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser die Möglichkeit, das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist deswegen sinnvoll, weil nicht immer gewährleistet ist, dass die Erben tatsächlich den letzten Willen des Erblassers ausführen werden. Das kann daran liegen, dass durch die letztwillige Verfügung Streitigkeiten unter den Erben zu befürchten sind oder die Erben jung oder unerfahren sind. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers eigenmächtig unterlaufen. Der Autor, Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer, ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Erbrechts, erläutert die Testaments-vollstreckung anhand von Beispielen und Musterformulierungen und unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung. Dabei setzt er sich mit der Rechtsstellung aller Beteiligten (Erblasser, Er-be, Testamentsvollstrecker) auseinander, wobei er auf eine für den erbrechtlichen Laien verständliche Darstellung wert legt.

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Die Testamentsvollstreckung, Hans Helmut Fensterer

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2002
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