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Deutsche Industrie- Und Handelskammer

    Freiverkäufliche Arzneimittel. Sachkunde für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Freiverkäufliche Arzneimittel wie Hühneraugenpflaster und Magnesiumtabletten dürfen in Drogerien und Supermärkten verkauft werden, wenn ein sachkundiger Mitarbeiter anwesend ist. Dieser muss seine Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen, die von den Industrie- und Handelskammern abgenommen wird. Der aktualisierte Fragenkatalog dient als Unterstützung für Prüfer und Kandidaten.

      Freiverkäufliche Arzneimittel. Sachkunde für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln