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Katharina Beckemper

    Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten
    Steuerstrafrecht
    • Steuerstrafrecht

      • 250pages
      • 9 heures de lecture

      Das Buch bietet eine kompakte und aktuelle Darstellung des Steuerstrafrechts, das eine zentrale Rolle im Wirtschaftsstrafrecht spielt. Es behandelt die grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien, die für Anwärter der Finanzverwaltung von Bedeutung sind, und verknüpft diese mit den relevanten Aspekten des Straf- und Strafprozessrechts. Neueste Entscheidungen der Rechtsprechung werden integriert, um die Relevanz für Ausbildung und Prüfung zu gewährleisten. Besondere Schwerpunkte liegen auf dem materiellen Recht sowie dem Steuerstrafverfahrensrecht.

      Steuerstrafrecht
    • Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.

      Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten