Bookbot

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen

Enregistrer

Paramètres

  • 424pages
  • 15 heures de lecture

En savoir plus sur le livre

Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.

Achat du livre

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht, Sabine Demel, Klaus Lüdicke

Langue
Année de publication
2015
Reliure
(rigide),
État du livre
Bon
Prix
100,99 €

Modes de paiement

Personne n'a encore évalué .Évaluer

Titre
Zwischen Vollmacht und Ohnmacht
Sous-titre
Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen
Langue
Allemand
Éditeur
Herder
Publié
2015
Format
rigide
Pages
424
ISBN10
3451329794
ISBN13
9783451329791
Séries
Description
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.